Amtsgericht Neu-Ulm
21.01.2010

Mutmaßlich erneuter Kindesmissbrauch eines Sexualstraftäters in Berlin / Merk: "Muss denn immer erst etwas passieren, bevor Gesetze geändert werden?"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk bekräftigt anlässlich des aktuellen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen mutmaßlich rückfälligen Kindesmissbraucher ihre Forderung nach einer raschen Gesetzesänderung im Bereich der Sicherungsverwahrung. Zwar sei im aktuellen Fall die notwendige Rechtsänderung inzwischen erfolgt. Es bestünden aber nach wie vor andere Defizite im Recht der Sicherungsverwahrung. Merk: "Gerade Kindesmissbrauch ist eine Tat mit besonders hoher Rückfallgefahr. Es ist eine unserer vordringlichsten Aufgaben als Politiker, Kinder vor gefährlichen Sexualstraftätern so umfassend wie nur irgend möglich zu schützen. Ich habe wieder und wieder auf die Lücken aufmerksam gemacht, die wir im Recht der Sicherungsverwahrung immer noch haben. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesjustizministerin sich dieser Lücken nun annimmt, wie es auch im Koalitionsvertrag steht. Oder ist es in Deutschland so, dass immer erst etwas passieren muss, bevor man bereit ist, Gesetze zu ändern?"

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