Amtsgericht Neu-Ulm
22.04.2010

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk warnt vor Lockvogelangeboten von Banken: "Anleger sollten sich nicht zu leicht ködern lassen!"

Ob im Fernsehen kurz vor der Tagesschau oder morgens beim Blick in die Zeitung. Im Moment sieht man sie überall: Werbeanzeigen von Banken, die um den Anleger buhlen. "Hier ist Vorsicht geboten", warnt Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. Bei diesen Anzeigen handelt es sich häufig um Lockvogelangebote. Diese sind zwar regelmäßig wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, der Verbraucher sollte aber ganz genau hinsehen.

Der Angelhaken ist ein hoher Festgeldzinssatz, geworben wird zum Beispiel mit "2,4 % Tagesgeldzinsen p.a.". Merk: "Liest man aber auch das Kleingedruckte, und leider beinhalten diese Anzeigen fast mehr Klein- als Normalgedrucktes, dann erscheint das Angebot in einem ganz anderen Licht: Der schöne Zinssatz gilt nur für Neukunden, nur bis Summen von 10.000 Euro und nur bis 1. Oktober 2010. Nicht beschränkt sind allerdings die möglicherweise anfallenden Gebühren."

Die Banken spekulieren mit derartigen Angeboten darauf, dass der Verbraucher nach Ablauf der "Lockphase" die Bank nicht wechselt und dann sein Geld zu deutlich schlechteren Konditionen zur Verfügung stellt. "Diese Rechnung geht vielfach auf, da die wenigstens Menschen Zeit und Lust haben, alle paar Monate den mit einem Bankwechsel verbundenen Aufwand zu betreiben", be-stätigt Merk. Der Verbraucher sollte sich daher gut überlegen, ob sich für ihn ein Bankwechsel wirklich lohnt.

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