Amtsgericht Neu-Ulm
04.06.2010

Per Mausklick in die Abzockfalle - Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk: "Vorsicht beim Download von angeblich kostenlosen Computerprogrammen!"

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt vor listigen Abzockmethoden im Internet. Merk : "Aktuelle Masche einiger Seitenbetreiber ist die Bereitstellung von angeblich kostenlosen Computerprogrammen. Tatsächlich aber wird versucht, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren. Dies betrifft derzeit vor allem Verbraucher in Bayern."

Und so werden die Interntenutzer in die Kostenfalle gelockt: Die Betroffenen suchen nach kostenlosen Programmen wie "OpenOffice", "Adobe Flash Player" oder Virenschutzprogrammen und stoßen im Netz auf Seiten wie z.B. "open-download.de" oder "softwaresammler.de". Nach ein paar Klicks landen sie auf einer Anmeldeseite. Merk erklärt: "Dort taucht zwar im Großformat die Eingabemaske für persönliche Daten auf, kaum erkennbar ist aber der Hinweis auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements. In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, wird diese Klausel natürlich leicht übersehen."

Merk weiter: "Das böse Erwachen kommt dann später: Die Betroffenen erhalten per E-Mail eine Rechnung oder Mahnung. Besonders dreist: Der Versuch einer Antwortmail scheitert. Dubiose Rechtsanwälte oder Inkassobüros werden dann angesetzt, die vermeintlichen Ansprüche einzufordern. Betroffene sollten sich hierdurch aber nicht einschüchtern lassen, sonder selbstbewusst ihre Rechte wahrnehmen."

Im Internetangebot www.vis.bayern.de des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz können sich Betroffene informieren (www.vis.bayern.de/recht/handel/vertriebsformen/internetfallen.htm) und Musterschreiben herunterladen, mit denen den Forderungen widersprochen werden kann. Auch stehen die Beratungsstellen der bayerischen Verbraucherverbände mit Rat und Unterstützung zur Verfügung (www.verbraucherzentrale-bayern.de sowie www.verbraucherservice-bayern.de).

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?