Amtsgericht Neu-Ulm
21.12.2011

Bayern verzichtet auf Weihnachtsamnestie für Gefangene - Justizministerin Beate Merk: "Keine Entlassungslotterie zum Fest!"

In Bayern wird es - im Unterschied zu einigen anderen Ländern - auch in diesem Jahr keine Weihnachtsamnestie für Strafgefangene geben.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Ein Richter prüft individuell für jeden Straftäter, ob die Strafe für die begangene Tat angemessen ist. Eine Weihnachtsamnestie würde diesem Grundsatz zuwiderlaufen. Denn sie bevorzugt willkürlich Gefangene, deren Haftende zufällig in die Weihnachtszeit fällt. Es gibt aber gar keinen Grund dafür, Gefangene schlechter zu behandeln, deren Haftzeit beispielsweise im Sommer endet. Denn das führt zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der Gefangenen! Das halte ich nicht nur für verfassungsrechtlich bedenklich, sondern es würde auch dem Sinn der Strafe als Sanktion für das begangene Unrecht widersprechen!"

Der besonderen Bedeutung des Weihnachtsfests wird aber auch im bayerischen Strafvollzug Rechnung getragen. So kann geeigneten Gefangenen zu Weihnachten Ausgang oder Urlaub gewährt werden, sofern keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht. Außerdem sieht das Bayerische Strafvollzugsgesetz vor, dass Gefangene unter bestimmten Voraussetzungen am vorhergehenden Werktag entlassen werden können, wenn das Strafende in die Zeit vom 22. Dezember bis zum 6. Januar fällt.

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