Amtsgericht Neu-Ulm
29.12.2011

Merk: "Zum 01.01. startet das Zentrale Testamentsregister - es bringt mehr Sicherheit und Bürgerservice im Erbrecht!"

Zum 1. Januar 2012 nimmt das neue Zentrale Testamentsregister seine Arbeit auf. Damit wird im Todesfall noch zügiger die wichtige Frage geklärt werden können, ob der Verstorbene ein Testament errichtet und beim Gericht oder einem Notar hinterlegt hat oder nicht. So kann ein Erbschein schneller erteilt werden- und der kann für Erben wichtig sein, um z.B. über Konten des Erblassers verfügen zu können.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Bislang waren im Todesfall verschiedenste Meldungen zwischen Gerichten, Notaren und Standesämtern auszutauschen, um die wichtige Frage zu klären, ob ein Testament vorliegt oder nicht - und das alles in Papierform! Das war nicht nur umständlich und langwierig, sondern auch fehleranfällig. Mit dem Zentralen Testamentsregister werden wir vom 1. Januar 2012 an ein modernes Verfahren haben, das unsere Nachlassverfahren noch effizienter und schneller macht!"

Dazu werden bei Gericht oder Notar verwahrte Testamente und Erbverträge ab dem kommenden Jahr in einem neuen Register der Bundesnotarkammer in Berlin erfasst. Im Todesfall werden dann die verwahrende Stelle und das Nachlassgericht künftig unmittelbar durch das Zentrale Testamentsregister informiert - und zwar in elektronischer Form. Die Umstellung erfordert einen hohen organisatorischen Aufwand im Dienste der Bürger. So sind in den nächsten fünf Jahren rund 15 Millionen Karteikarten von mehr als 5.000 Geburtsstandesämtern in das Zentrale Testamentsregister zu überführen.

Die Vorbereitungen für die Einführung des Zentralen Testamentsregisters laufen dementsprechend seit Monaten auf Hochtouren. "Unsere Gerichte und Notare in Bayern sind bestens für die Umstellung gerüstet. Einem erfolgreichen Start steht nichts im Wege!", betont Merk. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Planungen in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren und der Bundesnotarkammer in Berlin vorgenommen, die bereits mit dem Zentralen Vorsorgeregister umfassende Erfahrung mit der Betreuung eines großen Registers hat.

Die Ministerin abschließend: "Besonders wichtig war mir bei alledem, dass keine Abstriche beim Thema Datenschutz gemacht werden. Im Zentralen Testamentsregister werden keine Inhalte von Testamenten oder Erbverträgen gespeichert. Erfasst werden nur Informationen, die zum Wiederauffinden einer letztwilligen Verfügung unbedingt erforderlich sind; zum Beispiel der Name des Erblassers. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert. Nur Amtsträger wie Notare und Gerichte können hierauf zugreifen. Für den Registerabruf ist zu Lebzeiten des Erblassers dessen Einverständnis notwendig. Damit wird das Nachlassverfahren noch sicherer und bürgerfreundlicher!"

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