Amtsgericht Neu-Ulm
01.03.2011

Justizministerin Merk: "Chancengleichheit in juristischen Prüfungen durch anonyme Bewertung sichern!"

Namhafte Unternehmen wie Deutsche Post und Telekom testen bereits seit einigen Monaten anonyme Bewerbungen zur Einstellung ihres Nachwuchses. Derartige "Blindbewerbungen" sollen sicherstellen, dass allein die fachliche Qualifikation für die Bewerberauswahl eine Rolle spielt. Eine Erwägung, die nach Überzeugung von Justizministerin Dr. Beate Merk erst recht für juristische Prüfungen gelten muss: "Auch hier ist eine anonyme Bewertung der Prüfungsleistungen der beste Garant für die Wahrung der Chancengleichheit. Deswegen müssen auch juristische Universitätsprüfungen soweit wie möglich anonym durchgeführt werden," so Merk.


Im Jahr 2003 wurde die Erste Juristische Staatsprüfung durch eine Erste Juristische Prüfung ersetzt, die aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung besteht. Während die anonyme Bewertung der Klausuren im staatlichen Prüfungsteil schon seit langer Zeit Standard ist, gestaltet sich die Situation bei der universitären Schwerpunktbereichsprüfung etwas anders. Nicht alle Universitäten stellen im Rahmen dieser Prüfung Klausuren. Soweit das geschieht, werden die Klausuren zwischenzeitlich auch an allen Fakultäten anonym korrigiert. Hierdurch, so lobt Merk, werde die Objektivität und Aussagekraft der universitären Schwerpunktbereichsprüfung wesentlich gesteigert.

Allerdings verlangen alle juristischen Fakultäten Bayerns im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung neben oder anstelle von Klausuren auch eine Studienarbeit. Hier sieht Merk noch Handlungsbedarf: "Die juristischen Fakultäten sollten prüfen, inwieweit auch Studienarbeiten, die in die Examensnote einfließen, künftig anonym korrigiert werden können. Es ist klar, dass das einen erhöhten organisatorischen und personellen Aufwand bedeutet. Das lohnt sich aber auch, weil wir dadurch ein Höchstmaß an Objektivität und Chancengleichheit gewährleisten können."

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