Amtsgericht Neu-Ulm
27.05.2011

Merk fordert längere Verjährung bei sexuellem Kindesmissbrauch: "Die Opfer leiden ein Leben lang!"

Zum Schutz von Opfern sexueller Kindesmisshandlung fordert Bayerns Justizministerin und stellvertretende Parteivorsitzende der CSU Dr. Beate Merk längere Verjährungsfristen. Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs sei insoweit noch nicht ausreichend. Merk: "Viele Menschen, die Opfer sexueller Misshandlung geworden sind, finden erst nach langer Zeit die Kraft und den Mut, sich zu einer Anzeigenerstattung zu überwinden. Sei es aus Angst, Scham, aufgrund einer Bedrohung oder weil das Geschehene für Jahre oder gar Jahrzehnte verdrängt wurde - eine typische Reaktion der menschlichen Psyche auf schwere Traumata, um diese überhaupt verkraften zu können."

Merk hält daher eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf 30 Jahre für unabdingbar. Außerdem fordert sie, dass die strafrechtliche Verjährung bei Sexualstraftaten bis zur Vollendung des 21. statt wie bisher nur des 18. Lebensjahrs des Opfers ruht. Merk: "Den Opfern muss eine möglichst große Chance zuteil werden, ein Trauma vor Verjährungseintritt so weit zu überwinden, dass eine freie Entscheidung über die Anzeigeerstattung noch rechtzeitig möglich ist. Das vielfach ins Feld geführte Gegenargument, dass nach längerer Zeit der Beweis der Taten nur schwer zu führen sei, lasse ich nicht gelten. Wir haben Fälle, die zeigen, dass Opfer sexuellen Missbrauchs den Ablauf der Taten selbst nach Jahrzehnten noch minutiös schildern können. So sehr hat sich das erlebte Martyrium in ihren Kopf eingebrannt. Wenn die Opfer ein Leben lang leiden, dann dürfen sich die Täter nicht schon nach relativ kurzer Zeit in Sicherheit wiegen können."

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