Amtsgericht Neu-Ulm
14.05.2012

Kriminalitätsstatistik zum Kindesmissbrauch / Merk: "Die Zahlen zwingen zum Handeln!"

Angesichts der heute bekannt gewordenen Zunahme der Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach der Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2011 um 4,9 % erinnert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk an ihre Forderung nach längeren Verjährungsfristen für den sexuellen Kindesmissbrauch. "Eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist von 10 bzw. 20 auf 30 Jahre ist unabdingbar", so Merk. "Zudem fordere ich, dass die strafrechtliche Verjährung bei Taten des sexuellen Kindesmissbrauchs bis zur Vollendung des 21. statt wie bisher nur des 18. Lebensjahrs des Opfers ruht. Den Opfern muss eine möglichst große Chance gegeben werden, ihr Trauma vor Verjährungseintritt so weit zu überwinden, dass eine freie Entscheidung über die Anzeigeerstattung noch rechtzeitig möglich ist. Es gibt Fälle, die zeigen, dass Opfer sexuellen Missbrauchs den Ablauf der Taten selbst nach Jahrzehnten noch minutiös schildern können. So sehr hat sich das erlebte Martyrium in ihren Kopf eingebrannt. Wenn die Opfer ein Leben lang leiden, dann dürfen sich die Täter nicht schon nach relativ kurzer Zeit in Sicherheit wiegen können."

Aus der aktuellen Kriminalitätsstatistik geht zudem eine dramatische Zunahme des Besitzes und der Beschaffung von Kinderpornografie um 23,3 Prozent hervor. Angesichts dessen hält Merk die immer noch ausstehende Vorratsdatenspeicherung für unabdingbar. "Ein wichtiges Mittel der Verbreitung ist nach wie vor das Internet", so Merk. "Um den Tätern hier auf die Spur zu kommen, brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung. Die Zahlen dulden kein weiteres Zuwarten. Jedem dieser Fälle liegt ein Missbrauch von Kindern zugrunde - zum Schutz dieser Kinder müssen wir hier endlich handeln", so Merk.

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