Amtsgericht Neu-Ulm
15.06.2012

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert Ausweitung des Jugendarrests von maximal vier Wochen auf drei Monate: "Man muss mit den Jugendlichen arbeiten können!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert anlässlich des gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Warnschussarrests im Jugendstrafrecht eine Verlängerung des Jugendarrests auf maximal drei Monate.

"Der von Bayern seit langem geforderte Warnschussarrest ist ein wichtiges Mittel, um Jugendlichen, gegen die wegen schwerer und wiederholter Straftaten eine Freiheitsstrafe verhängt werden muss, die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, den Ernst dieser Sanktion zu verdeutlichen", so Merk. "Wir müssen aber auch noch eine Stufe darunter ansetzen können, beim so genannten Jugendarrest, der gegen Jugendliche verhängt wird, bei denen Jugendstrafe nicht geboten ist." Der Jugendarrest ist nach derzeit geltendem Recht auf maximal vier Wochen beschränkt. Merk: "Aus Gesprächen mit Experten weiß ich aber, dass das mitunter nicht genügt, um an die Jugendlichen wirklich heranzukommen."

Merk fordert daher eine Verlängerung des Jugendarrests auf maximal drei Monate. "Dabei geht es mir nicht darum, gewaltbereite Jugendliche möglichst lange einzusperren. Sondern darum, ihnen intensiver zu helfen. Besonders wichtig ist es deshalb, dass mit den Jugendlichen in dieser Zeit therapeutisch gearbeitet wird. Nur das schafft die Möglichkeit, sie am Ende vor einer Kriminal- und Gewaltkarriere zu bewahren. Vier Wochen reichen dazu aber mitunter schlicht nicht aus. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass der gesetzliche Rahmen, der dem Jugendrichter zur Verfügung steht, erweitert wird."

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