Amtsgericht Neu-Ulm
22.06.2012

Justizministerin Beate Merk fordert Korrektur des Unterhaltsrechts / "Jeder weitere Aufschub produziert neue Härtefälle!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert nachdrücklich eine Änderung des geltenden Unterhaltsrechts. "Die Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008, die für mehr Selbstverantwortung der Ehepartner sorgen sollte, war zwar grundsätzlich richtig", so Merk. "Sie hat aber in mehreren Punkten zu erheblichen Härten geführt, die dringend beseitigt werden müssen."

Erstens hat die Praxis der Gerichte gezeigt, dass bei Ehen, die schon vor längerer Zeit geschlossen worden sind, die Begrenzung des Unterhalts zu ganz erheblichen Härten führt. Merk: "Wir müssen gesetzlich sicherstellen, dass ehebedingte Nachteile, die ein Ehepartner im Einvernehmen mit dem anderen auf sich genommen hat, im Fall der Ehescheidung angemessen ausgeglichen werden. Wenn sich die Ehepartner zum Beispiel einig waren, dass die Frau eine Berufsausbildung nicht fortsetzen sollte, um die gemeinsamen Kinder und den Haushalt zu versorgen, dann kann es nicht sein, dass ihr Jahre später im Fall der Ehescheidung nur ein Minimalunterhalt gewährt wird mit der Begründung, sie müsse jetzt jede gering qualifizierte Tätigkeit ausüben und für sich selbst sorgen. Nach der zur Zeit der Eheschließung geltenden alten Rechtslage musste die Ehefrau mit einer derartigen Entwicklung nicht rechnen."

Außerdem ist darauf zu achten, dass die Auslegung des neuen Unterhaltsrechts beim Betreuungsunterhalt nicht zu einer Überlastung des geschiedenen Alleinerziehenden führt. Merk: "Es kann nicht sein, dass Alleinerziehende, die ein Kind im eigenen Haushalt versorgen, daneben regelmäßig zu einer Vollzeitbeschäftigung verpflichtet sein sollen und nur in nachweisbaren atypischen Ausnahmefällen eine Entlastung erfahren. Hier müssen wieder klarere Maßstäbe eingeführt werden, die sich eindeutig am Kindeswohl und auch an der Belastbarkeit des alleinerziehenden Elternteils orientieren", so Merk. "Einen guten Ansatzpunkt hierfür bietet eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach ein 30-Stunden-Job für eine alleinerziehende Mutter mit drei größeren Kindern in der Regel ausreicht und an die Darlegungs- und Beweislast der Mutter keine überzogenen Anforderungen zu stellen sind. Dies sollten wir aber auch ins Gesetz schreiben, da die sich wandelnde Rechtsprechung zu erheblichen Unsicherheiten geführt hat!"

"Das Bundesjustizministerium kündigt in regelmäßigen Abständen an, dass hier eine Änderung beabsichtigt sei. Weshalb den Worten keine Taten folgen, verstehe ich langsam nicht mehr", so Merk. "Jede Verzögerung produziert neue Härtefälle, und Leidtragende sind dabei vor allem die Kinder. Hier muss endlich gehandelt werden!"

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