Amtsgericht Neu-Ulm
29.06.2012

Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert Verbesserung des Führungszeugnisses für Sexualstraftäter: "Für den Schutz der Kinder zwingend erforderlich!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert anlässlich des Falls eines Mannes in München, der über Jahre hinweg eine Tätigkeit in einem Sportverein und als Erzieher in einem Kindergarten ausgenutzt haben soll, um kleine Buben schwer sexuell zu missbrauchen, eine Verbesserung des erweiterten Führungszeugnisses für Sexualstraftäter:

"Wir müssen alle Möglichkeiten, die wir haben, nutzen, um Kindern ein sicheres Umfeld zu erhalten und sie vor sexuellem Missbrauch zu schützen", so Merk. "Das heißt auch, dass potentielle Arbeitsgeber wissen, mit wem sie es zu tun bekommen. Dazu gibt es zwar mittlerweile das so genannte erweiterte Führungszeugnis, das diese anfordern können und in das in erweitertem Umfang Sexualstraftaten an Kindern eingetragen werden. Es hat aber zwei gefährliche Mankos:

Bislang gilt es nur für solche Tätigkeiten, die geeignet sind, Kontakt zu Minderjährigen zu begründen. Damit bleiben gravierende Schutzlücken offen. Denn die Konstellationen, in denen es zu Kontakten zwischen Beschäftigten und Kindern und Jugendlichen kommen kann, sind so vielfältig, dass eine sinnvolle Beschränkung auf bestimmte Arbeitsbereiche nicht möglich ist. Im Extremfall kann zum Beispiel auch ein Maler, für den das erweiterte Führungszeugnis nicht gilt, in die Lage kommen, Minderjährige auszubilden.

Außerdem werden Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wegen sexuellen Missbrauchs in manchen Fällen schon nach fünf Jahren aus dem Führungszeugnis gestrichen. Bei solchen Taten reicht das aber nicht. Merk: "Wir müssen die Fristen für die Aufnahme in das erweiterte Führungszeugnis auf 30 Jahre verlängern!"

Merk abschließend: "Eines muss klar sein: Der Münchner Fall zeigt deutlich, dass auch mit einem noch so ausführlichen Führungszeugnis kein maximaler Schutz erreicht werden kann. Denn wenn es bislang nicht zu einer Verurteilung eines Sexualstraftäters kommt, hilft auch das erweiterte Führungszeugnis nichts. Das darf uns aber nicht hindern, die Mittel, die uns zur Verfügung stehen, zum Schutz unserer Kinder auszubauen!"

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