Amtsgericht Neu-Ulm
04.07.2012

Verbraucherschutzministerin Beate Merk kritisiert Zersplitterung der Schlichtungsstellenlandschaft

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk begrüßt den heute vom Bundeskabinett vorgelegten Gesetzentwurf zur Schlichtung im Luftverkehr, der für Streitigkeiten von Passagieren mit Fluggesellschaften Schlichtungsstellen vorsieht. "Wegen der erheblichen Defizite bei der Durchsetzung von Flugpassagierrechten begrüße ich, dass die außergerichtliche Streitbeilegung im Luftverkehr endlich auf gesetzliche Füße gestellt wird."

Bei der konkreten Umsetzung sieht die Ministerin jedoch Nachbesserungsbedarf. Der Gesetzentwurf überlässt es zunächst den Fluggesellschaften, die Schlichtung selbst zu organisieren. Nur wenn sich Fluggesellschaften keiner privaten Schlichtungsstelle anschließen, findet eine behördliche Schlichtung statt. "Das ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht", so Merk. "Wenn jede Fluggesellschaft die Möglichkeit bekommt, ihre Schlichtungsstelle selbst zu bestimmen, führt das zu einem Fleckerlteppich. Und der ist für den Reisenden nicht mehr überschaubar ist. Nicht nur muss er etwa bei kombinierten Bahn- und Flugreisen jeweils eine andere Schlichtungsstelle anrufen. Sondern er muss auch bei jeder Fluggesellschaft erst einmal herausfinden, ob eine behördliche oder eine private Schlichtungsstelle - und gegebenenfalls welche - zuständig ist. Guter Verbraucherschutz sieht anders aus!"

Im Koalitionsvertrag im Bund war noch das Konzept einer verkehrsträgerübergreifenden Schlichtung vorgesehen. Stattdessen wird nun sogar innerhalb ein und desselben Verkehrsträgers ein Nebeneinander von behördlichen und gegebenenfalls sogar mehreren privaten Schlichtungsstellen geschaffen.

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