Amtsgericht Neu-Ulm
06.07.2012

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt Einführung des Warnschussarrests / "Dringend erforderlich ist aber auch eine Ausweitung des Jugendarrests von maximal vier Wochen auf drei Monate"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt die heute vom Bundesrat gebilligte Einführung eines Warnschussarrests für Jugendliche, die es den Jugendrichtern ermöglicht, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zusätzlich bis zu vier Wochen Jugendarrest zu verhängen. "Damit kommt eine Forderung, die Bayern schon seit langem erhoben hat, jetzt ins Bundesgesetzblatt", so Merk. "Diese Möglichkeit ist deshalb so wichtig, weil es Fälle gibt, in denen Jugendlichen der Ernst einer Bewährungsstrafe klargemacht werden muss, damit diese sie nicht als Freispruch, sondern als ernsthafte Warnung empfinden!"

Wichtig ist laut Merk aber auch, dass der Gesetzgeber beim Jugendarrest am Ball bleibt und in einem weiteren Punkt nachbessert. Merk erinnerte in diesem Zusammenhang an ihre Forderung, den Jugendarrest von auf maximal 4 Wochen auf drei Monate zu verlängern. "Wir müssen noch eine Stufe vor der Bewährungsstrafe ansetzen können, beim Jugendarrest, der gegen Jugendliche verhängt wird, bei denen Jugendstrafe nicht geboten ist", so Merk. Der Jugendarrest ist nach derzeit geltendem Recht auf maximal vier Wochen beschränkt. Merk: "Aus Gesprächen mit Experten weiß ich aber, dass das mitunter nicht genügt, um an die Jugendlichen wirklich heranzukommen und mit ihnen therapeutisch zu arbeiten. es geht also nichts ums Wegsperren, sondern darum, auf die Jugendlichen einzuwirken."

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