Amtsgericht Neu-Ulm
30.08.2012

Justizministerin Beate Merk verteidigt Sterbehilfegesetz gegen Angriffe von Dignitas

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist die aktuelle Kritik der Organisation Dignitas an dem gestern verabschiedeten Gesetzentwurf zur gewerblichen Suizidbeihilfe entschieden zurück. "Wir müssen der organisierten Suizidbeihilfe wie beispielsweise Dignitas sie betreibt, einen Riegel vorschieben", so Merk. "Es macht eben einen entscheidenden Unterschied, ob der Tod gleichsam als Dienstleistung auf dem Markt angeboten wird oder nicht. Denn damit wird Menschen ein scheinbar schneller Ausweg suggeriert, den sie bei entsprechender Beratung, wirklicher menschlicher Zuwendung und Sorge möglicherweise nicht wahrgenommen hätten", so Merk. Dignitas argumentiert, das Gesetz sei verfassungswidrig, denn wenn Beihilfe zum Suizid grundsätzlich zulässig sei, könne er nicht verboten werden, wenn er gewerbsmäßig stattfinde.

Merk weiter: "Die weitere Argumentation von Dignitas, sie erziele überhaupt keine Gewinne und betreibe schon deswegen keine gewerbliche Sterbehilfe, zeigt aber auch, dass der Gesetzentwurf in einem Punkt dringend der Nachbesserung bedarf: Es ist absehbar, dass Organisationen wie Dignitas auf genau die gleiche Weise in späteren Strafprozessen argumentieren werden. Wenn es aber entscheidend auf die Gewerblichkeit ankommt, wie das der Gesetzentwurf immer noch vorsieht, bietet der Straftatbestand deshalb Schlupflöcher, die es unseren Staatsanwälten erschweren werden, ihn vor Gericht zu beweisen. Wir müssen die Strafbarkeit deshalb auf jegliche organisierte geschäftsmäßige Sterbehilfe ausdehnen."

Außerdem lehnte Merk erneut die nach wie vor vorgesehene Straflosigkeit für Ärzte ab. "Anders als Angehörige, die sich in einer schwierigen Konfliktsituation befinden, muss man Ärzten zumuten, mit diesem Konflikt professionell umzugehen", so Merk.

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