Amtsgericht Neu-Ulm
31.08.2012

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt die ab morgen geltende Reform des Jugendstrafrechts / Zugleich Ausweitung des Jugendarrests von maximal vier Wochen auf drei Monate gefordert

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt die am morgigen 1. September in Kraft tretende Reform des Jugendstrafrechts und erinnert zugleich an ihre Forderung nach weiteren Verbesserungen. Mit der Reform wird das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mord für Heranwachsende zwischen 18 bis 21 Jahren von 10 auf 15 Jahre heraufgesetzt. Außerdem soll nach dem Gesetz nach einer halbjährigen Vorlaufzeit der sogenannte «Warnschussarrest» verhängt werden können. Das bedeutet, dass Jugendrichter dann die Möglichkeit haben werden, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe bis zu vier Wochen Jugendarrest zu verhängen.

"Damit wurde alten bayerischen Forderungen Rechnung getragen", so Merk. "Dabei geht es darum, die Handlungsmöglichkeiten des Jugendrichters zu erweitern, um passgenau reagieren zu können: Der Warnschussarrest sorgt dafür, dass Jugendlichen, die eine Bewährungsstrafe oft als Quasi-Freispruch empfinden, der Ernst der Lage verdeutlicht wird. Und die Verlängerung der Höchststrafe erwächst aus der Erfahrung, dass es - wenn auch wenige - Fälle gibt, in denen die Schuld so erheblich ist, dass das die bisherige Höchststrafe einfach nicht ausreicht."

Merk forderte aber, im Jugendstrafrecht am Ball zu bleiben und in einem weiteren Punkt nachzubessern. "Ich fordere, dass das Höchstmaß des Jugendarrests von vier Wochen auf drei Monate verlängert wird. Aus zahlreichen Gesprächen mit Experten weiß ich, dass die bisherige Dauer des Jugendarrests mitunter nicht genügt, um an die Jugendlichen wirklich heranzukommen und mit ihnen therapeutisch zu arbeiten. Es geht also auch hier nicht ums Wegsperren, sondern darum, mit den Jugendlichen zu arbeiten und auf sie einzuwirken."

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