Amtsgericht Neu-Ulm
11.09.2012

Justizministerin Beate Merk zu Manipulationen des Sterbehilfevereins von Roger Kusch: "Verbot der Suizidbeihilfe darf nicht durch zynische Geld-Zurück-Garantie umgangen werden!"

Angesichts aktueller Versuche der Sterbehilfeorganisation des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch, das von der Bundesregierung kürzlich auf den Weg gebrachte Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe bereits zu umgehen, bevor es in Kraft ist, fordert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk dringend eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs: "Die Versuche von Herrn Kusch, durch eine Sterbehilfe mit einer zynischen ‘Geld-zurück-Garantie‘ den Eindruck zu erwecken, seine Organisation sei nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, und damit das noch nicht verabschiedete Gesetz schon wieder zu umgehen, zeigen, dass das Gesetz in diesem Punkt dringend nachgebessert werden muss. Solange es für das Verbot entscheidend auf die Gewerblichkeit ankommen soll, wie das der Gesetzentwurf vorsieht, bietet der Straftatbestand zu viele Schlupflöcher, die es unseren Staatsanwälten zumindest erschweren werden, ihn vor Gericht zu beweisen. Wir müssen die Strafbarkeit deshalb auf jegliche organisierte Sterbehilfe ausdehnen."

Die Furcht der Suizidbeihilfeorganisationen zeigt laut Merk andererseits, dass das Gesetz an der richtigen Stelle ansetzt und dringend erforderlich ist. Wir müssen der organisierten Suizidbeihilfe wie beispielsweise Roger Kusch sie betreibt, einen Riegel vorschieben. Wenn der Tod gleichsam als Dienstleistung auf dem Markt angeboten wird, wird Menschen ein scheinbar schneller Ausweg suggeriert, den sie bei entsprechender Beratung, wirklicher menschlicher Zuwendung und Sorge möglicherweise nicht wahrgenommen hätten."

Der am 29. August 2012 vom Bundeskabinett vorgelegte Gesetzentwurf sieht ein strafrechtliches Verbot der gewerbsmäßigen Beihilfe zum Suizid vor. Laut Medienberichten plant der in Deutschland tätige Sterbehilfeverein des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch, auf den das Gesetz u.a. zielt, eine Rückzahlung der Vereinsbeiträge für den Fall der ‘erfolgreichen‘ Suizidassistenz, um dem Verbot zu entgehen.

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