Amtsgericht Neu-Ulm
01.10.2012

Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert besseren Schutz vor Menschenhandel / "Dass Deutschland hier nur Mittelmaß ist, darf nicht so bleiben!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert aus Anlass des aktuellen Berichts des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) "Menschenhandel: Deutschland beim Opferschutz nur Mittelmaß" dringend Verbesserungen zum Schutz der Opfer von Menschenhandel. "Dass Deutschland beim Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution so mäßig abschneidet, ist ein Armutszeugnis und kann so nicht bleiben", so Merk. "Wir brauchen hier dringend Verbesserungen."

"Das beginnt im Bereich der Aufklärung und Prävention", so Merk. "Aber auch im Strafrecht muss sich etwas tun. Seit Jahren kämpfe ich dafür, dass auch die Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden können, denn nur deren Nachfrage lässt das Geschäft boomen. Auch müssen wir die Strafmilderungen durch das rot-grüne Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 wieder rückgängig machen. Den Strafverfolgungsbehörden fehlt seitdem häufig die Möglichkeit, Durchsuchungsbeschlüsse gegen das Rotlichtmilieu zu erwirken."

Vor allem brauchen wir auch bessere Möglichkeiten, um den Frauen Brücken zu bauen, damit sie Vertrauen zu den Strafverfolgungsbehörden schöpfen und keine Angst haben müssen, gegen ihre Peiniger auszusagen. So sieht die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel vor, dass die zuständigen nationalen Behörden die Befugnis haben müssen, Opfern von Menschenhandel ihrerseits Straffreiheit zu gewähren oder von einer Strafe abzusehen. Sie sollte zügig in deutsches Recht umgesetzt werden."

Ein aktueller Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt laut Medienberichten zu dem Ergebnis, dass Opfer von Menschenhandel in Deutschland nicht ausreichend geschützt würden.

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