Amtsgericht Neu-Ulm
03.10.2012

Anlässlich Münchner Stalking-Fall: Justizministerin Merk gibt bayerische Stalking-Zahlen für 2011 bekannt / "Wir brauchen einen besseren Stalking-Paragraphen, um Stalking-Opfern noch leichter helfen zu können!"

Anlässlich der Verurteilung eines 50-jährigen Stalkers durch das Amtsgericht München zu einer 6-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk die aktuelle Strafverfolgungsstatistik zu Stalking in Bayern bekannt gegeben. "Die Statistik zeigt, dass Stalking eine Straftat ist, die Staatsanwaltschaft und Polizei in Bayern sehr Ernst nehmen", so Merk. "Sie weist für 2011 53 Verurteilungen gegenüber 55 im Vorjahr 2010 auf. Ich möchte die Opfer von Stalking ermutigen, die Attacken nicht auszuhalten, sondern Anzeige zu erstatten, damit dem Täter wie im Münchner Fall geschehen die ‘rote Karte gezeigt‘ werden kann.

Von den 53 Verurteilten waren 46 männlich (Vorjahr: 44 von 55). Bei den Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Strafverfolgungsstatistik nur das abstrakt schwerste Delikt erfasst, aufgrund dessen die Verurteilung erfolgt. Eine Verurteilung wird daher in der Strafverfolgungsstatistik nicht als Verurteilung wegen Stalking erfasst, wenn gleichzeitig zum Beispiel der Tatbestand der Körperverletzung (auch als Versuch) erfüllt wird. Ebenso wird nur als ein Verurteilter erfasst, wer in einem Strafurteil z. B. wegen 10 tatmehrheitlichen Fällen der Nachstellung verurteilt wurde. In Wahrheit liegen die Verurteilungszahlen also höher.

Ministerin Merk betonte aber auch, dass aufgrund empfindlicher Lücken beim Stalking-Paragraphen nicht jedem Stalking-Opfer geholfen werden könne. "Bisher krankt die strafrechtliche Verfolgung von Stalkern daran, dass eine psychische Belastung des Opfers, und sei sie auch noch so stark, allein nicht ausreicht", so Merk. "Vielmehr muss beim Opfer erst eine ‘schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung‘ eintreten - das heißt, es muss seine äußere Lebensführung ändern." Das Opfer, das Stärke zeige und sich nach außen nichts anmerken lasse, werde also im Regelfall nicht geschützt.

"Ich kämpfe deshalb dafür, dass es in Zukunft reicht, dass das beharrliche Nachstellen ?geeignet? ist, die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung herbeizuführen", so Merk. "Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe ich bereits im Juni der Justizministerkonferenz vorgestellt. Derzeit befragen die Kolleginnen und Kollegen ihre gerichtliche Praxis dazu. Auf der nächsten Justizministerkonferenz am 15. November 2012 in Berlin werde ich das Thema erneut auf die Tagesordnung bringen."

Das Amtsgericht München hatte am Montag einen 50-jährigen vorbestraften Stalker zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?