Amtsgericht Neu-Ulm
05.10.2012

Erste Sitzung des Stiftungsrates Opferhilfe Bayern / Justizministerin Merk: "Opfer nicht allein lassen!"

Anlässlich der ersten Sitzung des Stiftungsrates der neuen, seit dem 1. September 2012 bestehenden Stiftung Opferhilfe Bayern heute in München betont Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk die Bedeutung der Unterstützung der Opfer von Straftaten: "Manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Opfer von Straftaten in der öffentlichen Diskussion kaum stattfinden. Mir geht es viel zu häufig in erster Linie um die Täter." Merk weiter: "Wenn das Urteil über den Täter gefällt ist, dann ist es für die meisten Opfer nicht vorbei! Sie leiden oft noch lange an den Folgen der Straftaten - sei es psychisch, physisch oder oft auch wirtschaftlich! Deswegen ist es richtig und wichtig, dass die Bayerische Staatsregierung die Stiftung Opferhilfe errichtet hat!"

Ziel der Stiftung ist es, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen, soweit vom Täter kein oder kein zeitgerechter Ausgleich zu erlangen ist und gesetzliche Leistungen (Opferentschädigungsgesetz, Sozialversicherung, Krankenkassen etc.), die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen oder Dritte (Versicherungen) nicht in Anspruch genommen werden können. Durch die Stiftung sollen bestehende Schutzlücken geschlossen werden, da Opfer von Straftaten und deren Angehörige erlittene Schäden vom Täter und vom Sozialsystem häufig nicht oder nur teilweise ausgeglichen erhalten; insbesondere greift das Opferentschädigungsgesetz oftmals nicht (z.B. bei anderen Taten als Gewaltstraftaten, fahrlässigen Taten, immateriellen Schäden und nicht mit Gesundheitsschäden zusammenhängenden Vermögensschäden).

Merk abschließend: "Die Opfer stehen für mich an erster Stelle! Wir dürfen sie nicht allein lassen!"

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