Amtsgericht Neu-Ulm
09.10.2012

Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bayerischen Justizministerium und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit / Strafentlassene werden auf den Arbeitsmarkt vorbereitet

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit haben heute eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben, in der die Schaffung eines gemeinsam getragenen flächendeckenden Übergangsmanagements zur beruflichen Wiedereingliederung von Strafentlassenen beschlossen wurde. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk ist überzeugt, dass durch die künftige Zusammenarbeit ein wertvoller Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung geleistet wird: "Die Menschen in unserem Land haben ein berechtigtes Interesse daran, dass die inhaftierten Straftäter nicht rückfällig werden. Eine erfolgreiche Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass wir die Gefangenen schon während der Dauer des Vollzugs an eine wirtschaftlich ergiebige Arbeit und eine nachhaltige Platzierung am Arbeitsmarkt heranführen. Dies kann nur gelingen, wenn der Strafvollzug und die Arbeitsagenturen hier an einem Strang ziehen."

"Eine möglichst schnelle und passgenaue Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit nach der Haft ist ein ganz wichtiger Schritt für die Strafentlassenen, um sich erfolgreich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Hierfür sind Vermittlungsaktivitäten noch während der Haft, spätestens ein halbes Jahr vor der voraussichtlichen Entlassung, sowie die persönliche Beratung der Inhaftierten in der Justizvollzugsanstalt ganz entscheidend. Die direkte Kommunikation und der regelmäßige, kontinuierliche Informationsaustausch zwischen den Justizvollzugsanstalten und den örtlichen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern sind wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Übergangsmanagement", erklärt Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern.

Die heute unterzeichnete Kooperationsvereinbarung regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und den Justizvollzugsanstalten sowie die Ausgestaltung von Beratungs- und Vermittlungsangeboten und die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung während der Haft.

Hintergrund:

In der Kooperationsvereinbarung wurde für die künftige Zusammenarbeit insbesondere Folgendes vereinbart:

·         Alle Agenturen für Arbeit und Justizvollzugsanstalten benennen jeweils konkrete Ansprechpartner für das Übergangsmanagement, um einen lückenlosen Informationsaustausch zwischen den Justizvollzugsanstalten und den örtlichen Agenturen für Arbeit sicherzustellen.

·         Den Arbeitsagenturen werden geeignete Büroräume für die Beratung der Insassen zur Verfügung gestellt.

·         Die Regionaldirektion Bayern stattet die Justizvollzugsanstalten mit aktuellen berufskundlichen Medien aus und gewährleistet den Zugriff auf digitale Informationsquellen.

·         Gefangene können spätestens ab dem sechsten Monat vor der voraussichtlichen Entlassung das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit (z.B. Beratung, Vermittlungsvorbereitung) in Anspruch nehmen.

·         Die Beratungskräfte der Agentur für Arbeit leiten bereits während der Haftzeit geeignete Vermittlungsaktivitäten ein, um eine möglichst zeitnahe Vermittlung zu ermöglichen. Hierzu bieten die Agenturen für Arbeit regelmäßige Sprechstunden in den Räumen der Justizvollzugsanstalten an.

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