Amtsgericht Neu-Ulm
11.10.2012

Merk zum Fall Gäfgen: "Wo bleibt der Schutz der Angehörigen?"

Anlässlich der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, dem Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen einer Folterdrohung Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zuzubilligen, erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Ich kann und will richterliche Entscheidungen nicht kommentieren. Aber ein Aspekt dieses Falles ist mir schon wichtig: Die Diskussion um die finanzielle Entschädigung eines Kindsmörders hat einmal wieder alle Aufmerksamkeit auf einen Täter gelenkt, der es verstanden hat, sich im Zusammenhang mit seiner Tat wirkungsvoll als Opfer darzustellen. Dabei dürfen wir aber nicht die Opfer vergessen! Der Fall zeigt eine schmerzhafte Gerechtigkeitslücke im deutschen Recht: Angehörigen der Tatopfer wird für ihre Beeinträchtigungen nur in Ausnahmefällen eine finanzielle Entschädigung zugebilligt, auch wenn sie - wie so oft - durch die Tötung ihres Verwandten schwerste seelische Traumata erlitten haben."

Fast alle europäischen Rechtsordnungen sehen inzwischen für Hinterbliebene eines Unfallopfers im Straßenverkehr die Möglichkeit einer Schmerzensgeldzahlung vor. "Das muss doch erst recht für die Eltern eines ermordeten Kindes gelten", so Merk. "Natürlich geht es hier nicht um finanzielle Entschädigung des Verlustes eines geliebten Menschen - so etwas wäre abwegig. Aber eine wichtige Anerkennungs- und Unterstützungsfunktion kann ein Schmerzensgeld auch in diesen Fällen erfüllen." Die Angehörigen des Tatopfers müssten dann natürlich auf alle Vermögenswerte des Täters zugreifen können, also auch auf einen Entschädigungsanspruch, wie er im Fall Gäfgen dem Täter zuerkannt worden ist. Merk: "Denn das Opfer selbst oder seine Angehörigen sind ja nicht irgendwelche Gläubiger des Täters. Ihnen gegenüber darf es keine Vollstreckungsbeschränkung geben!?

Merk hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nahen Angehörigen von Opfern ein Schmerzensgeld zugesteht. "Ich werde weiter nachdrücklich dafür kämpfen, dass der Anspruch ins Bundesgesetzblatt kommt", so Merk.

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