Amtsgericht Neu-Ulm
24.10.2012

Justizministerin Beate Merk zum Dopingbericht der Bundesregierung: "Trotz aller Ermittlungserfolge sagen mir meine Staatsanwälte: Das Gesetz reicht nicht aus, um für einen ehrlichen Sport zu sorgen!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk nimmt zu dem heute verabschiedeten Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Dopingbekämpfungsgesetzes von 2007 Stellung: "Der Bericht stellt sehr eindrucksvoll die Ermittlungserfolge der Staatsanwaltschaften und insbesondere der Münchner Anti-Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaft seit Einführung des Gesetzes dar", so Merk. "Darüber freue ich mich natürlich ebenfalls. Aber sie reichen nicht aus! Auch die beste Schwerpunktstaatsanwaltschaft kann nur die gesetzlichen Instrumente nutzen, die sie hat. Und meine Staatsanwälte sagen mir, dass diese Instrumente schlicht nicht geeignet sind, um an den dopenden Spitzensportler selbst heranzukommen - und so im Interesse der ehrlichen Sportler und des Publikums den Spitzensport sauber zu halten. Die Ermittlungserfolge betreffen ganz überwiegend Fälle des privaten Kraft- und Fitnesssports und des illegalen Arzneimittelhandels. Dabei können wir nicht stehen bleiben."

Merk, die einen eigenen aktuellen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Doping  im Sport vorgelegt hat, fordert deshalb weiterhin bessere gesetzlichen Grundlagen für den Kampf um einen ehrlichen Sport: "Lance Armstrong konnte nach Jahren vor allem deswegen überführt werden, weil es in Amerika eine Kronzeugenregelung gibt. Kollegen, die mitgedopt haben, haben ausgesagt. Auch wir brauchen deshalb eine Kronzeugenregelung. Und wir brauchen eine Regelung, bei der die Staatsanwaltschaft nicht erst dann ermitteln darf, wenn sie den Verdacht hat, dass jemand viel Dopingmittel besitzt - sondern sie muss schon ab dem Besitz des ersten Milligramms ermitteln können. Denn sonst können unsere Staatsanwälte zwar Zähne zeigen, ihnen ist aber ein Maulkorb umgebunden."

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