Amtsgericht Neu-Ulm
26.10.2012

Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert besseren strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen im Schul- und Erziehungsbereich / "Hier dürfen wir uns keine Lücken leisten!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert eine Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexuellen Übergriffen in besonderen sozialen Näheverhältnissen, etwa im Schul- und Erziehungsbereich:

"Wir müssen alle Möglichkeiten, die wir haben, nutzen, um Kindern ein sicheres Umfeld zu erhalten und sie vor sexuellem Missbrauch zu schützen", so Merk. "Beim strafrechtlichen Schutz bestehen hier leider noch empfindliche Lücken, die wir dringend schließen müssen."

So ist es laut Merk ein nicht hinzunehmender Missstand, dass ein Lehrer, der eine Schülerin oder Schüler in der Schule missbraucht, nach wie vor nach mehreren Gerichtsentscheidungen nicht wegen Missbrauchs Schutzbefohlener bestraft werden kann, wenn es sich um einen Vertretungslehrer handelt. Merk: "Ich werde mich auf der kommenden Justizministerkonferenz am 15. November 2012 erneut dafür einsetzen, diese Unsicherheit zu beseitigen und die Lücke im Gesetz zu schließen."

Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass potentielle Arbeitgeber im Erziehungsbereich über Vorstrafen von Bewerbern wegen Kindesmissbrauchs informiert sind. Merk: "Dazu gibt es zwar mittlerweile das so genannte erweiterte Führungszeugnis, das diese anfordern können und in das in erweitertem Umfang Sexualstraftaten an Kindern eingetragen werden. Bislang gilt es aber nur für solche Tätigkeiten, die geeignet sind, Kontakt zu Minderjährigen zu begründen. Damit bleiben gravierende Schutzlücken offen. Denn die Konstellationen, in denen es zu Kontakten zwischen Beschäftigten und Kindern und Jugendlichen kommen kann, sind so vielfältig, dass eine sinnvolle Beschränkung auf bestimmte Arbeitsbereiche nicht möglich ist." Außerdem werden Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wegen sexuellen Missbrauchs in manchen Fällen schon nach fünf Jahren aus dem Führungszeugnis gestrichen. Bei solchen Taten reicht das aber nicht. Merk: "Wir müssen die Fristen für die Aufnahme in das erweiterte Führungszeugnis auf 30 Jahre verlängern!"

Merk abschließend: "Ein Kind, das in der Schule, im Kindergarten oder an einem Ort unter der Betreuung eines Erwachsenen steht, bringt ein besonderes Vertrauen auf. Der Missbrauch dieses Vertrauens ist ein entsetzliches Verbrechen, das eine Kinderseele ein Leben lang beschädigen kann. Deshalb dürfen wir hier nicht sehenden Auges weiterhin Schutzlücken in Kauf nehmen."

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