Amtsgericht Neu-Ulm
23.11.2012

Heute im Bundesrat: Kemptener Gerichte künftig deutschlandweit zuständig für Verfolgung von Bundeswehrstraftaten im Ausland / Ministerin Beate Merk: "Glückwunsch an Kemptens Justiz!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich darüber, dass heute im Bundesrat die zentrale Zuständigkeit der Kemptener Justiz für Straftaten von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung endgültig festgelegt wird. "Mein Glückwunsch geht an die Kemptener Justiz, die sich schon seit März 2010 als Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Bayern auf dieses hochkomplexe Gebiet spezialisiert hat", so Merk, die sich intensiv für die Auswahl Kemptens eingesetzt hatte.

Bisher gibt es deutschlandweit keinen zentralen Gerichtsstand für Straftaten, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Ausland begangen werden, so dass unterschiedliche Strafverfolgungsbehörden zuständig sein können. "Dies ist unbefriedigend, weil es auf diese Weise durch die häufig erforderliche Klärung von Zuständigkeitsfragen zu Reibungsverlusten und Verzögerungen kommt. Außerdem sind für die Verfolgung derartiger Straftaten besondere Kenntnisse u. a. militärischer Gegebenheiten und der besonderen Ermittlungssituation im Ausland erforderlich", so Merk.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erhobene Vorwürfe, mit einer derartigen zentralen Zuständigkeit würde eine militärnahe Justiz geschaffen, wies die Ministerin als völlig haltlos zurück. "Hier werden reguläre Staatsanwälte zentral mit einer komplexen Sachmaterie befasst - eine Methode, die auch sonst bei schwierigen Themen, von der Wirtschaftskriminalität bis zum Doping, allgemein üblich ist. Merk: "Auch hier käme doch niemand auf die Idee, dahinter besondere Wirtschafts- oder Sportnähe zu vermuten!"

Für Ermittlungen bei Straftaten nach dem Völkerstrafrecht, also etwa Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bleibt es bei der bestehenden Zuständigkeit des Generalbundesanwalts.

Nach dem heutigen Beschluss des Bundesrats wird das Gesetz je nach Datum der Ausfertigung und Verkündung durch den Bundespräsidenten entweder am 1. Februar oder am 1. März 2013 in Kraft treten.

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