Amtsgericht Neu-Ulm
20.02.2012

Justizministerium: Keine politische Einflussnahme im Fall Gaddafi

Zu der Pressemitteilung der Landtags-Grünen über eine angebliche politische Einflussnahme auf die Ermittlungen gegen einen Münchner Oberstaatsanwalt im Zusammenhang mit dem Fall des Gaddafi-Sohns erklärt das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Die Erklärung der Grünen entbehrt jeder Grundlage. Tatsache ist: Die Ermittlungen gegen einen Münchner Oberstaatsanwalt wegen Verdachts des Geheimnisverrats wurden vom Generalstaatsanwalt in Nürnberg eingestellt - und nicht durch das Justizministerium oder auf Weisung.

Die Einstellung ist ein völlig normaler Vorgang und rechtlich alternativlos: Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommt, dass sich der Beschudligte nicht strafbar gemacht hat, muss sie das Verfahren einstellen - und zwar mangels hinreichenden Tatverdachts und nicht wegen Geringfügigkeit. Dabei geht es natürlich auch nicht darum, einen Makel vom Beschuldigten abzuwaschen, sondern um die Einhaltung von Recht und Gesetz. Für einen Staatsanwalt als Beschuldigten gilt das gleiche Recht wie für jeden anderen Bürger auch.

Zu diesem Zweck steht es dem Generalstaatsanwalt auch jederzeit frei, ein Verfahren an sich zu ziehen, wie ein Blick in § 145 des Gerichtsverfassungsgesetzes zeigt. Mit einer politischen Einflussnahme hat all dies nichts zu tun. Eine solche hat es auch zu keinem Zeitpunkt gegeben.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?