Amtsgericht Neu-Ulm
24.02.2012

Justizministerin Beate Merk: "Die Möglichkeit, gefährliche Gewalt- und Straftäter auch nachträglich noch unterbringen zu können, darf uns nicht genommen werden!"

Aus Anlass des heute beginnenden Prozesses um die Unterbringung des Mörders der kleinen Vanessa fordert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk, dass den Staatsanwälten die Möglichkeit, nachträglich eine Unterbringung für Straftäter zu beantragen, erhalten bleibt.

Im Fall Vanessa hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die nachträgliche Unterbringung des Täters beantragt. Die Voraussetzungen hierfür wurden durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts modifiziert, so dass nun eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten und eine psychische Störung festgestellt werden müssen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird das Gericht in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden.

Merk machte aber auf Folgendes aufmerksam: "Wenn die Reform der Sicherungsunterbringung so kommt wie derzeit vorgesehen, haben wir in Zukunft kein Instrument mehr an der Hand, um gefährliche Straftäter nachträglich unterbringen zu können."

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr die bisherige Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Nach den derzeitigen Plänen des Bundesjustizministeriums sollen diese Fälle dadurch gelöst werden, dass die Möglichkeit, bereits im Urteil Sicherungsverwahrung vorzubehalten, - auch für Jugendliche - erweitert, und dafür die nachträgliche Unterbringung völlig abgeschafft wird. "Was aber geschieht in Zukunft mit hochgefährlichen Straftätern, bei denen sich erst während der Haft ein hoher Grad der Gefährlichkeit ergibt?"

Merk: "Zum Schutz der Menschen müssen wir hier alle Möglichkeiten ausnutzen, die uns das Bundesverfassungsgericht lässt - deshalb spreche ich mich für eine nachträgliche Therapieunterbringung aus!"

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