Amtsgericht Neu-Ulm
08.03.2012

Bayerns Justizministerin Beate Merk begrüßt Empfehlung des Europarats zur Strafbarkeit des Sportbetrugs

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat die aktuelle Empfehlung des Europarats begrüßt, Betrug im Sport europaweit unter Strafe zu stellen. "Die Glaubwürdigkeit des Sports leidet unter den Wett- und Manipulationsskandalen der jüngeren Vergangenheit. Der Spitzensport genießt eine herausragende gesellschaftliche Bedeutung. Sportler besitzen eine wichtige Vorbildfunktion gerade für junge Menschen. Ihre Erfolge demonstrieren, wie weit die menschliche Leistungsfähigkeit reichen kann - solange diese Erfolge auf Fleiß, Ausdauer, Disziplin und Teamgeist beruhen. Wenn der Eindruck entsteht, dass der Spitzensport nur von Manipulation lebt, dann geht diese Vorbildfunktion verloren."

Mit den vorhandenen strafrechtlichen Regelungen können nicht alle maßgeblichen Interessen geschützt werden. Zwar ist es in Einzelfällen zu Verurteilungen wegen Betruges gekommen. Mit dem Betrugstatbestand können jedoch nur einzelne individuelle Vermögensinteressen, wie etwa diejenigen von Wettanbietern, geschützt werden. Merk: "Was aber ist mit allen anderen? Mit den Vereinen, den konkurrierenden Sportlern, den Sponsoren, den berichtenden Medien oder den Eintritt zahlenden Zuschauern? Was fehlt, ist ein Tatbestand, der auch den Wettbewerb im Sport schützt."

Merk weiter: "Ich weiß, dass die Sportverbände viel unternommen haben, um die Manipulationen einzudämmen. Mir geht es auch nicht darum, die Maßnahmen des Sports oder der Sportgerichtsbarkeit zu ersetzen. Es geht darum, sie sinnvoll zu ergänzen. Ich setzte mich deshalb bereits seit langem für die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport ein!"

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