Amtsgericht Neu-Ulm
09.03.2012

Bayerns Justizministerin Beate Merk und MdB Andrea Voßhoff machen Vorschlag zum besseren strafrechtlichen Schutz von Schülern vor sexuellen Übergriffen

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk und die Vorsitzende der AG Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Astrid Voßhoff setzen sich nachdrücklich für einen besseren Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch in der Schule ein. "Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Dezember 2011 einen 32-jährigen Lehrer freigesprochen, der wiederholt Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte. Eine Verurteilung scheiterte allein daran, dass der Lehrer diese Schülerin nur aushilfsweise persönlich unterrichtet hatte. Hier besteht eine Lücke im Gesetz, die dringend geschlossen werden muss", so Merk und Voßhoff. "Schülerinnen und Schüler müssen in der Schule vor sexuellen Übergriffen geschützt sein - und zwar gegenüber jedem Lehrer ihrer Schule, unabhängig vom Stundenplan".

Bislang stellt der einschlägige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) entscheidend darauf ab, ob der Schüler dem Lehrer "zur Erziehung ? anvertraut ist". Daran können z. B. Zweifel bestehen, wenn ein Lehrer Schülerinnen und Schüler nur aushilfsweise betreut. "Hier müssen wir nachbessern", so Merk und Voßhoff. "Denn das besonders Verwerfliche am Missbrauch von Schutzbefohlenen ist doch nicht allein, dass ein Betreuungsverhältnis besteht, sondern auch, dass jemand eine Machtstellung missbraucht". Merk hat deshalb einen konkreten Vorschlag zur Ergänzung des § 174 StGB vorgelegt, der neben dem Missbrauch erzieherischen Einflusses auf ein besonderes Über- Unterordnungsverhältnis abstellt.

"Wir freuen uns, dass sich auch die für die Schulen verantwortlichen Minister mit dem Problem befassen. Die 337. Kultusministerkonferenz hat gestern die schul- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz gezogen. Auch das Strafrecht ist nun gefordert, hier seinen Beitrag zu leisten - unser Vorschlag dazu liegt bereits auf dem Tisch!"

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