Amtsgericht Neu-Ulm
04.04.2012

Justizministerin Merk: "Bayerns Zeugenbetreuungsstellen waren 2011 in 8.731 Fällen im Einsatz!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute die Statistik der bayerischen Zeugenbetreuungsstellen für das Jahr 2011 vorgestellt. Die Stellen sind bei allen Amts- und Landgerichten eingerichtet. Sie bieten einen Rundumservice für Zeugen von der unbürokratischen Information bis hin zum Babysitting.

Im Jahr 2011 haben sich in knapp 8.731 Fällen Zeugen an dorthin gewendet. Gefragt sind die Zeugenbetreuer in erster Linie als Auskunftsstelle. So ging es in 5.861 Fällen überwiegend um die Beantwortung allgemeiner Fragen, vor allem zum Verfahrensablauf. In 2.391 Fällen wandten sich Zeugen aus Angst vor der Vernehmung oder vor Repressalien durch den Angeklagten oder andere Zeugen an die Zeugenbetreuungsstelle. 479 mal kamen die Zeugenbetreuer als "Babysitter" bei der Betreuung von Kindern zum Einsatz.

Merk: "Gleich, ob ein Zeuge Angst vor seiner Aussage hat, Informationen über den Verfahrensablauf wünscht oder eine Betreuung für sein Kind benötigt - die Ansprechpartner bei den Gerichten leisten tatkräftige Hilfe. Sie informieren, ermutigen und begleiten auf Wunsch die Zeugen auch in die Verhandlung".

 

Viele Zeugen haben zum ersten Mal mit der Justiz zu tun und sind unsicher. Die Ansprechpartner in den Betreuungsstellen können den Zeugen ihre Ängste nehmen und sie kompetent mit den notwendigen Informationen versorgen. Es gibt auch besondere Warteräume für Zeugen oder Kinderspielecken für die "kleinen Zeugen". "Dies dient auch Wahrheitsfindung", so Merk abschließend. "Denn die Aussagebereitschaft und die Qualität der Zeugenaussage steigen in dem Maß, in dem die Hemmschwelle der Zeugen abgebaut werden kann. Ich möchte daher allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Zeugenbetreuungsstellen tätig sind, für ihr Engagement herzlich danken."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?