Amtsgericht Neu-Ulm
27.04.2012

Justizministerin Beate Merk warnt: "Auch in der Freinacht gelten Recht und Gesetz!"

Bayerns Justizministerin hat heute davor gewarnt, in der so genannten "Freinacht" vom 30. April auf den 1. Mai unter dem Deckmantel der Brauchtumspflege Straftaten zu begehen. "Eines kann ich garantieren: Die Justiz wird in dieser Nacht bei Straftaten ebensowenig ein Auge zudrücken wie zu anderen Zeiten auch, und die Ausrede ‘Das ist halt der Brauch‘ zählt nicht", so Merk. "Die Freinacht ist kein Freibrief - das Strafgesetzbuch gilt immer", so Merk.

Merk weiter: "Wer in der Freinacht über die Stränge schlägt, wird von den Staatsanwälten konsequent verfolgt. Bei Sach- oder Personenschäden muss er außerdem damit rechnen, dass Geschädigte Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend machen. Mehrere Täter haften als so genannte Gesamtschuldner. Das heißt: Der Geschädigte kann sich aussuchen, an wen er sich hält - übrigens auch dann, wenn sich nicht mehr eindeutig ermitteln lässt, wer im Einzelnen den Schaden angerichtet hat."

Auch Kinder bzw. Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren machen sich schadensersatzpflichtig, wenn sie das Unrecht ihres Verhaltens erkennen können. Daneben haften die Eltern für Schäden, die ihre Kinder anderen zufügen, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Beate Merk: "Das heißt: Erklären Sie Ihren Kindern, welche Folgen "halb-starkes" Verhalten haben kann! Kleine und zu schlechten Streichen aufgelegte Kinder müssen Sie auch beaufsichtigen!"

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