Amtsgericht Neu-Ulm
08.12.2017

Justizminister Bausback trifft EU-Kommissar Oettinger / Bausback: "Europarecht unverzichtbar für zukunftsfähige Justiz / Vorteile der Digitalisierung auch in der Justiz bestmöglich nutzen / Zugleich nationale Rechtsstandards bewahren!"

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback trifft heute im Münchner Justizpalast den EU-Kommissar für Haushalt und Personal, Dr. Günther Oettinger. Bausback im Vorfeld des Treffens: "Ich freue mich sehr auf den Austausch mit Kommissar Oettinger. Das Europarecht und vor allem die justizielle Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten sind für eine zukunftsfähige Justiz unverzichtbar. Die grenzüberschreitende Information und Kommunikation innerhalb der EU nimmt auch im Justizbereich stetig zu. Wir wollen daher auch weiterhin gemeinsam mit der EU die Vorteile der Digitalisierung bestmöglich zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger nutzen." Oettinger betont: "Die Digitalisierung des Justizbereichs bringt wesentliche Erleichterungen für Unternehmen und ist entscheidend für einen gut funktionierenden Binnenmarkt. Digitalisierung und ein hohes Schutzniveau dürfen hierbei keinesfalls Gegensätze sein, beide Ziele müssen gemeinsam erreicht werden."

Bausback erläutert, der elektronische Rechtsverkehr bei den Registergerichten oder die elektronischen Handelsregister seien für die Digitalisierung des Justizbereichs sehr frühe und sehr erfolgreiche Projekte gewesen. Diese seien auf die Vernetzung der Insolvenzregister ausgedehnt worden und würden nunmehr durch zusätzliche IT-Projekte ergänzt. Bayerns Justizminister betont zugleich: "Bei allem Fortschritt ist aber eines auch klar: Wir haben in Bayern und in Deutschland hohe Rechtsstandards, die wir uns bewahren wollen und für unsere Bürgerinnen und Bürger auch bewahren müssen." Etwa bei der Weiterentwicklung der Onlineregistrierung von Gesellschaften im Handels- und Gesellschaftsregister müsse eine effektive präventive Kontrolle der Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Eintragungen in öffentlichen Registern sichergestellt sein. Durch Maßnahmen der Digitalisierung dürfe keinesfalls der Vertrauensschutz in die Richtigkeit der Eintragungen in Frage gestellt werden. "Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen auch weiterhin auf das vertrauen können, was in öffentlichen Registern steht. Das ist ganz wichtig, wenn es etwa darum geht, wer für eine Gesellschaft handeln darf oder haften muss", so der Justizminister.

Bausback abschließend: "Bei der Umsetzung der zahlreichen Projekte auf EU-Ebene, die gerade im Justizbereich häufig auch die Länder in ganz besonderer Art und Weise betreffen, ist es ganz wichtig, dass wir hierüber stets im Dialog bleiben. Auch deshalb freue ich mich über den Besuch von Kommissar Oettinger ganz besonders!"

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