Amtsgericht Neu-Ulm
27.04.2018

Bundesrat berät über die Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche / Bayerns Justizminister Bausback: "Ich lehne den Gesetzesvorschlag ganz klar ab / Werbung für Schwangerschaftsabbrüche wie für ein x-beliebiges Konsumprodukt verstößt klar gegen verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz ungeborenen Lebens!"

Der Bundesrat berät heute den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hierzu im Vorfeld der Beratungen im Bundesrat: "Ich lehne den Gesetzesvorschlag ganz klar ab! Ich will nicht, dass für Schwangerschaftsabbrüche genauso reißerisch Werbung gemacht werden darf, wie für ein x-beliebiges Konsumprodukt! Das verstieße ganz klar gegen den Geist unserer Gesetze und unserer Verfassung!"

Nach geltendem Recht solle die Beratung das ungeborene Leben schützen und Frauen dazu ermutigen, ihr Kind auszutragen. Vor diesem Hintergrund sei das Werbeverbot aus tatsächlichen und verfassungsrechtlichen Gründen unverzichtbar: "Es geht um nichts weniger als den verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz ungeborenen Lebens! Die Aufhebung wäre deshalb für Frauen, die sich in dieser schwierigen Situation befinden, nicht nur ein falsches Signal, sie stünde auch in krassen Widerspruch zum bisherigen Beratungsmodell! Man kann nicht eine auf Lebensschutz ausgerichtete Beratung verlangen, und gleichzeitig erlauben, dass die Entscheidungsfindung der Schwangeren durch Werbung in entgegengesetzter Weise beeinflusst wird", so Bausback.

Bayerns Justizminister betont: "Natürlich sollen sich Frauen uneingeschränkt informieren können. Natürlich sollen auch Ärztinnen und Ärzte ihrer Aufklärungspflicht nachkommen können. Unser Strafrecht schränkt diese neutrale, von Erwerbsinteressen unabhängige Information jedoch in keinster Weise ein! Nur die Verknüpfung öffentlicher Information mit wirtschaftlichen Interessen darf auch weiterhin nicht zulässig sein - gerade im Interesse der Patienten! Denn Neutralität und Verlässlichkeit der Informationen sind immer dann gefährdet, wenn Erwerbsinteressen eine Rolle spielen!"

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf wurde von den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen eingebracht. Er war am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und in die Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen worden.


 

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