Amtsgericht Neu-Ulm
17.01.2020

Bundestag beschließt Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und gesetzliche Zulassung von Keuschheitsproben / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Bayern hat lange für diesen großen Erfolg zum Schutz von Kindern gekämpft."

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Ausweitung der Strafbarkeit des sogenannten Cybergroomings beschlossen. Mit der Gesetzesänderung können künftig auch sogenannte Keuschheitsproben im Internet eingesetzt werden.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: "Bayern hat lange dafür gekämpft, dass unsere Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie sogenannte Keuschheitsproben einsetzen dürfen. Bei Kinderpornografie muss man sich klarmachen: Hinter einem Bild oder Video steht oft ein Fall schweren sexuellen Missbrauchs. Der Staat muss deshalb alles dafür tun, um Kinder bestmöglich zu schützen." Kinderpornografisches Material werde im Internet vor allem in geschlossenen Gruppen verbreitet. "Unsere Ermittler kamen in diese Gruppen bisher viel zu schwer hinein. Die Täter wussten, dass Ermittler bislang keine kinderpornografischen Inhalte hochladen durften. Das nutzten sie für 'Eingangskontrollen'. Es ist ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik, dass unsere Ermittler künftig die Befugnis haben, in Einzelfällen Keuschheitsproben abzugeben. Es darf dabei selbstverständlich kein echtes, sondern nur computergeneriertes Material verwendet werden", so der bayerische Justizminister.

Eisenreich weiter: "Auch für die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming hat Bayern sich lange eingesetzt." Beim sogenannten Cybergrooming nehmen Täter in geschlossenen Internetgruppen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen auf und erschleichen ihr Vertrauen. Was harmlos beginnt, ist eine große Gefahr: Auf einen Chat folgen sexuelle Belästigung bis hin zu schwerem sexuellem Missbrauch. "Künftig wird es auch strafbar sein, wenn Täter nur glauben, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen Kontakt haben. Ich bin froh, dass diese Gesetzeslücke endlich geschlossen ist."

Eisenreich abschließend: "Der heutige Beschluss des Bundestages ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von Kindern im Internet. Mit den Keuschheitsproben geben wir unseren Strafverfolgungsbehörden ein wirksames Ermittlungsinstrument für die digitale Welt an die Hand. Im nächsten Schritt müssen wir zum Schutz von Kindern die europarechtlich wirksame Ausgestaltung der Verkehrsdatenspeicherung voranbringen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Ermittlungsbehörden Verdachtsmeldungen von Kinderpornografie in vielen Fällen nicht nachgehen können, weil die relevanten Daten von Providern nicht mehr verfügbar sind."

Hintergrund:

Die Zulassung von Keuschheitsproben geht auf eine gemeinsame Initiative Bayerns und Hessens im Bundesrat zurück. Obwohl das Ermittlungsinstrument der Keuschheitsprobe nicht im Koalitionsvertrag mit der SPD im Bund vereinbart wurde, ist es gelungen, dieses wichtige bayerische Anliegen zum Schutz von Kindern in das Gesetz zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings einzubringen.

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