Amtsgericht Neu-Ulm
25.05.2020

Justiz geht konsequent gegen antisemitische Straftaten vor / Staatsminister Eisenreich und der bayerische Antisemitismusbeauftragte Spaenle stellen neuen Leitfaden für Bayerns Staatsanwälte vor / Warnung vor der Verbreitung antisemitischer Verschwörungstheorien bei Corona-Protesten

Die Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland und auch in Bayern steigt. 2019 gab es mehr als 300 antisemitisch motivierte Straftaten im Freistaat. Bei den Corona-Protesten wurde in den vergangenen Wochen die Maskenpflicht immer wieder mit dem Tragen des Judensterns verglichen. Die bayerische Justiz warnt vor der Verbreitung antisemitischer Verschwörungstheorien und der Relativierung der Schoah, auch weil diese zum Nährboden für Straftaten werden können.

Um die Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten zu unterstützen, haben die Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Generalstaatsanwaltschaften unter Federführung von Oberstaatsanwalt Andreas Franck einen bisher in Deutschland einzigartigen Leitfaden erarbeitet: "Antisemitische Straftaten erkennen". Ziel dieses Leitfadens ist es, Anhaltspunkte für eine judenfeindliche Tatmotivation darzustellen – und damit antisemitische Straftaten leichter zu identifizieren.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich wird den neuen Leitfaden am

Mittwoch, den 27. Mai 2020, um 11:00 Uhr, bei der
Generalstaatsanwaltschaft München
Karlstraße 66
80335 München

gemeinsam mit dem bayerischen Antisemitismusbeauftragten MdL Dr. Ludwig Spaenle, dem Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle und dem Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft München Andreas Franck im Rahmen eines Pressegesprächs vorstellen.

Die Medien sind
zu diesem Termin herzlich eingeladen!
 Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos
und Interviews bestehen!

Einlass kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen NUR nach Anmeldung per E-Mail erfolgen. Auf die Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wird geachtet. Schutzmasken werden bereitgestellt.

 

Wir bitten Sie, sich vorab beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel. 089/5597-3111, E-Mail presse@stmj.bayern.de) anzumelden.

 

 

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?