Amtsgericht Neu-Ulm
12.06.2020

Bayern kämpft konsequent gegen Kindesmissbrauch / Ermittlungsmöglichkeiten durch den Einsatz des Freistaats bundesweit verbessert / Justizminister Eisenreich: "Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein abscheuliches Verbrechen - und darf nicht länger als Vergehen eingestuft werden"

Der Missbrauchsfall von Münster hat eine bundesweite Debatte über härtere Strafen bei Kinderpornografie und -missbrauch ausgelöst. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich weist darauf hin, dass Bayern seit vielen Jahren konsequent und nachhaltig gegen Kindesmissbrauch kämpft. So konnten in den vergangenen Jahren Verbesserungen auf Initiative des Freistaats erreicht werden. Beispiel: Die Täter verlangen in ihren geschlossenen Gruppen im Internet häufig kinderpornografische Bilder als Eingangskontrolle (sog. Keuschheitsproben). Dies ist ein Grund, warum die verdeckten Ermittler in diese Gruppen viel zu schwer hineinkommen. Inzwischen dürfen sich die Ermittler mit computergenerierten Bildern Zutritt verschaffen. Bayern hatte dazu im letzten Jahr zusammen mit Hessen einen Antrag im Bundesrat gestellt. Der Minister: "Hinter einem kinderpornografischen Bild oder Video steht oft ein Fall schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Der Staat muss alles dafür tun, um die Schwächsten zu schützen. Bayern hat sich daher lange für eine gesetzliche Grundlage eingesetzt, damit unsere Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie sogenannte Keuschheitsproben einsetzen dürfen."

Bayern spricht sich zudem seit vielen Jahren dafür aus, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) vom Vergehen zum Verbrechen heraufgestuft wird. Eisenreich fordert: "Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein abscheuliches Verbrechen und darf im Gesetz nicht länger lediglich als Vergehen durchgehen. Nur dann droht eine Mindeststrafe von einem Jahr." Als Höchststrafe für Kindesmissbrauch sehe der Gesetzgeber bereits bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (plus Sicherungsverwahrung) vor. Ein Strafrahmen, der nach dem Willen des Ministers im Einzelfall auch konsequent ausgeschöpft werden sollte.

Zum Schutz von Kindern fordert Eisenreich zudem die europarechtlich wirksame Ausgestaltung der Verkehrsdatenspeicherung. Eisenreich: "Es ist unverständlich, dass Ermittlungsbehörden Verdachtsmeldungen von Kinderpornografie in vielen Fällen nicht nachgehen können, weil die relevanten Daten von Providern nicht mehr verfügbar sind. Dass muss sich ändern. In der digitalen Welt brauchen unsere Ermittler auch effektive digitale Ermittlungsbefugnisse."

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