Amtsgericht Neu-Ulm
23.09.2020

Bundesnotarkammer und bayerisches Justizministerium entwickeln digitales Gültigkeitsregister / Idee erhält zweite Auszeichnung in kurzer Folge / Bronze für "Bestes Kooperationsprojekt 2020" beim 19. eGovernment-Wettbewerb

Bis heute werden notarielle Vollmachten und gerichtliche Erbscheine ausschließlich in Papierform ausgestellt. Verlieren sie ihre Gültigkeit, muss die Papierurkunde zurückerlangt oder notfalls durch eine gerichtlich bewilligte öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklärt werden. Dieser Prozess nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch, in denen die Vollmachten und Erbscheine weiterhin im Umlauf sind. "In dieser Zeit besteht eine gewisse Missbrauchsgefahr", erklärt Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, "zudem werden die Urkunden häufig verloren oder liegen bei wichtigen Terminen nicht vor", so Bormann weiter.

Genau bei dieser Problematik setzt das deutschlandweit erste Blockchain-Projekt der Justiz an, eine gemeinsame Idee der Bundesnotarkammer und des bayerischen Justizministeriums. Minister Georg Eisenreich: "Die Welt von morgen ist digital. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen. Die neuen technologischen Möglichkeiten von Blockchain können in Zukunft bestimmte Verfahren vereinfachen und beschleunigen. So erlauben sie künftig eine rein elektronische Abfrage der Gültigkeit von Legitimationsurkunden." Mit wissenschaftlicher Unterstützung durch das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (Projektgruppe Wirtschaftsinformatik) haben die Beteiligten in wenigen Monaten einen Prototyp für ein digitales Gültigkeitsregister entwickelt. Wichtige Urkunden können damit auf dem Smartphone gespeichert und in Sekundenschnelle geprüft bzw. bei Bedarf auch gesperrt werden.

"Was in der Papierwelt drei Monate dauert, könnte künftig mit wenigen Klicks erledigt sein. Ein solches Register hilft Verbrauchern und auch unseren Gerichten, Geld und Zeit zu sparen", so Eisenreich weiter. "Das Register schafft Rechtssicherheit, ob eine elektronische Urkunde weiterhin gültig ist. Neben der Gültigkeit kommt es aber auch auf deren Inhalt an. Für maßgeschneiderte Inhalte bleibt weiterhin die individuelle Beratung durch Notare wichtig. Die Technologie ist hierzu eine gute Ergänzung – wir kombinieren also das Beste aus zwei Welten", so Bormann zusammenfassend.

Die Entwicklung eines Blockchain-basierten Gültigkeitsregisters überzeugte bereits zum zweiten Mal auch in einem Wettbewerb. Erst im Mai 2020 war das Projekt mit dem "Innovationspreis Reallabore" des Bundeswirtschaftsministeriums ausgezeichnet worden. Am 22. September 2020 erhielt die Idee nun Bronze für das "Beste Kooperationsprojekt 2020" des unter der Schirmherrschaft von Kanzleramtschef Prof. Dr. Helge Braun stehenden eGovernment-Wettbewerb mit insgesamt über 80 teilnehmenden Projekten. "Dieser Preis in der Kategorie 'Bestes Kooperationsprojekt 2020' freut uns ganz besonders, weil er zeigt, wie gewinnbringend Justiz und Notare zusammenarbeiten", so Bormann. "Das Projekt ist die erste Blockchain-Kooperation in der Justiz. Wir werden es weiter voranbringen. In Zukunft könnte diese Technologie auch in anderen Bereichen der Verwaltung eingesetzt werden", so Eisenreich abschließend.

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