Amtsgericht Neu-Ulm
05.07.2021

Strafbare Inhalte auf Schülerhandys / Bayerns Justizminister Eisenreich präsentiert Aufklärungskampagne in Franken / Eisenreich: "Wir wollen Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen"

Hakenkreuze, Gewaltvideos und kinderpornografische Bilder: In den vergangenen Jahren gab es an bayerischen Schulen vermehrt Fälle, in denen strafbare Inhalte über Netzwerke und Chats verbreitet wurden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden immer häufiger mit solchen Inhalten auf Schülerhandys konfrontiert. 2019 wurden in Bayern 39 Jugendliche bzw. Heranwachsende (im Alter von 14 bis 20 Jahren) verurteilt, weil sie kinderpornografische Inhalte verbreitet, erworben oder besessen haben. Dabei sind sich die Schülerinnen und Schüler oft gar nicht bewusst, wie schnell sie sich strafbar machen können und was die Folgen sind. Wir wollen Kinder und Jugendliche für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention leisten. Wir wollen alle Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen."

Justizminister Eisenreich hat deshalb – gemeinsam mit Kultusminister Prof. Michael Piazolo – die Präventionskampagne "Mach dein Handy nicht zur Waffe" entwickelt. Den Startschuss gaben die Minister im April in München. Nun wird sie Schulklassen in allen drei bayerischen Oberlandesgerichtsbezirken vorgestellt – heute (5. Juli) im Strafjustizzentrum in Nürnberg. Minister Eisenreich, der Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Thomas Dickert und Jugendrichterin Melanie Marston diskutierten mit Schülerinnen und Schülern der 7. Jahrgangsstufe der Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule in Nürnberg.

Der Minister zeigte den Schülerinnen und Schülern ein etwa zweiminütiges Video, das im Mittelpunkt der Kampagne steht. Eisenreich: "Dafür konnten wir Falco Punch gewinnen, mit mehr als zehn Millionen Followern bei TikTok einer der erfolgreichsten deutschen Influencer. Er holt die Jugendlichen dort ab, wo sie sich besonders oft aufhalten: im Netz." Punch zeigt anhand typischer Fälle, wie schnell man sich mit seinem Handy strafbar machen kann.

Flankiert wird das Video von einer eigenen Website. Eisenreich: "Mit der Landingpage unter 'www.machdeinhandynichtzurwaffe.de' informieren wir Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern darüber, wie schnell man mit dem Gesetz in Konflikt geraten und eine strafbare Handlung mit dem Handy begehen kann."

Hintergrund:

Was ist strafbar?

Genau wie in der analogen Welt können in Chat-Apps, Foren und Social Media-Plattformen Straftatbestände verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing, beispielsweise durch das Verbreiten von ehrverletzenden Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen, nimmt zu. Auch kommen strafbarer Umgang mit jeder Art von Pornografie, unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung in den sozialen Medien und

Messenger-Diensten vor.

Beispielsweise ist es strafbar,

  • kinder- oder jugendpornografische Bilder über Chatgruppen zu versenden.

  • kinder- oder jugendpornografische Bilder zu besitzen. Daher können sich auch Nutzer strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder – unaufgefordert – über Chatgruppen zugesandt bekommen und diese nicht unverzüglich löschen oder den zuständigen Stellen melden.

  • freiwillig hergestellte Nacktfotos der Freundin bzw. des Freundes ohne deren bzw. dessen Einwilligung über Social Media-Plattformen der Schulklasse zugänglich zu machen.

  • beleidigende Äußerungen in einem sozialen Netzwerk zu posten.

Zahlen:

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik ist – unabhängig vom Tatort Schule – im Bereich Kinderpornografie bundesweit die Anzahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren von 1373 im Jahr 2018 auf 4139 im Jahr 2019 und auf 7643 im Jahr 2020 gestiegen.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?