Amtsgericht Neu-Ulm
26.07.2021

Drittes Landgericht in Bayern führt die elektronische Akte regulär ein / Justizminister Eisenreich: "Mit dem Landgericht Hof setzt nun das dritte bayerische Landgericht die E-Akte regulär ein. Die Justiz treibt die Digitaloffensive weiter voran"

Die elektronische Akte wird an sieben Zivil- und Familiengerichten erprobt. Diese sind die Landgerichte Landshut, Regensburg und Coburg, seit Herbst 2019 das Amtsgericht Straubing, seit Sommer 2020 das Amtsgericht Dachau sowie seit diesem Jahr auch das Oberlandesgericht München und das Amtsgericht Regensburg.

Da die Pilotphase an den Landgerichten bereits erfolgreich durchgeführt wurde, erfolgt nun die Regeleinführung an den Landgerichten. Nach den Landgerichten Ingolstadt und Weiden i.d.OPf. wurde nun am Landgericht Hof die E-Akte regulär eingeführt. Seit dem 19. Juli setzt das Gericht bei neuen Zivilverfahren erster Instanz nur noch elektronische Akten ein. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive weiter voran. Mit dem Landgericht Hof setzt nun das dritte bayerische Landgericht die E-Akte regulär ein. Das verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten."

Dem Beginn der Einführung der elektronischen Akte ging eine mehrjährige erfolgreiche Pilotierung voraus, in der bis heute über 40.000 Verfahren rein elektronisch geführt wurden. Minister Eisenreich: "Wir müssen 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Die Erfahrungen bei der Pilotierung der elektronischen Akte sind sehr positiv. Noch im Laufe dieses Jahres soll die Regeleinführung der E-Akte in Zivilverfahren − neben den Pilotgerichten und den Landgerichten in Ingolstadt, Weiden i.d.OPf., Hof – an fünf weiteren bayerischen Landgerichten erfolgen."

Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt.

Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: "Beim Ausbau der Video-Verhandlungen setzt die bayerische Justiz auf ein Zwei-Säulen-Konzept. Säule 1: Seit Anfang Juli steht allen 99 bayerischen Gerichten eine Videokonferenzanlage zur Verfügung (Stand 26. Juli: 105 Anlagen von allen 99 Gerichten nutzbar, daneben je eine Anlage bei den Generalstaatsanwaltschaften). Säule 2 ist die Freigabe der Videokonferenzsoftware von Microsoft Teams für Videoverhandlungen. Nach der erfolgreichen Pilotierung wurde der Einsatz nun bayernweit freigegeben."

Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert die Bundesjustizministerin zu schnellerem Handeln auf. Eisenreich: "Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Wir brauchen jetzt zeitnah eine Kommission auf Bundesebene." Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Ver-handeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz die Bundesjustizministerin aufgefordert, eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene zu schaffen. Eisenreich: "Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert."

Eisenreich bedankte sich abschließend bei Christine Künzel, der Präsidentin des Landgerichts Hof: "Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz in Hof darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken."

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