Amtsgericht Neu-Ulm
21.10.2021

Die Abschiebungshafteinrichtung in Hof geht in Betrieb / 150 neue Haftplätze / Rundgang mit Justizminister Georg Eisenreich, Bauministerin Kerstin Schreyer und Innenstaatssekretär Gerhard Eck

Die Abschiebungshafteinrichtung in Hof ist fertig gestellt und geht in Betrieb. In der kommenden Woche soll die Abschiebungshafteinrichtung mit Gefangenen belegt werden. Die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags genehmigten Gesamtkosten betragen 78,5 Millionen Euro. Derzeit bewegt sich das Vorhaben im genehmigten Kostenrahmen.  

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, Bauministerin Kerstin Schreyer und Innenstaatssekretär Gerhard Eck laden am

Montag, den 25. Oktober 2021, um 11:00 Uhr,
in die Einrichtung für Abschiebehaft,
Frankenbergweg 9, 95032 Hof


zu einer Pressekonferenz und einem Rundgang durch die neue Einrichtung ein. Dabei wird auch Christof Präg, der Leitende Baudirektor des Staatlichen Bauamts Bayreuth, anwesend sein.

Die Medien sind zum Pressetermin herzlich eingeladen.
Es wird vor Ort Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu
Interviews bestehen.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).

Hinweise für Teilnehmende:

Die Teilnahme kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.

  • Der Zugang ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt. Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis), einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), oder des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden zurückliegt, bzw. eines PoC-Antigentests, der höchstens 24 Stunden zurückliegt (Testnachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

  • Die Schutz- und Hygieneregeln sind zu beachten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Zudem ist in Innenräumen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?