Amtsgericht Neu-Ulm
17.03.2021

Bundesregierung will "Feindeslisten" unter Strafe stellen / Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Dieser Schritt ist gut und wichtig. Ich freue mich besonders, dass unsere bayerische Forderung aufgegriffen wurde: Journalistische Aufklärung ist von der Strafbarkeit ausgenommen"

Der Bund will das Veröffentlichen von "Feindeslisten" unter Strafe stellen. Das Bundeskabinett hat heute (17. März) einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt den Vorstoß: "Hass und Hetze haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Extremisten, zumeist aus dem rechten Lager, sammeln Daten und persönliche Informationen über politische Gegner und veröffentlichen sie in Foren, Chatgruppen und Netzwerken. Damit wollen sie Andersdenkende gezielt einschüchtern und das gesellschaftliche Klima vergiften. Aus Worten kann Gewalt entstehen. Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke stand vor seiner Ermordung auf einer solchen Feindesliste."

Die Regierung will das Strafgesetzbuch nun um einen neuen Paragrafen zur "gefährdenden Verbreitung personenbezogener Daten" erweitern. Den Tätern drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Eisenreich: "Dieser Schritt ist gut und wichtig. Allerdings muss sichergestellt werden, dass nicht Journalisten ins Visier geraten. Bayern hat frühzeitig davor gewarnt. Ich begrüße es, dass unsere bayerische Forderung aufgegriffen und der Straftatbestand konkretisiert wurde. Journalistische und zivilgesellschaftliche Aufklärung ist ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen."

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