Amtsgericht Neu-Ulm
29.01.2021

Justizminister Eisenreich stellt die Hate-Speech-Bilanz 2020 der bayerischen Justiz vor

Am 1. Januar 2020 ernannte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten. Zusätzlich wurden bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate-Speech eingerichtet. Ihre Aufgabe: Der Kampf gegen Hass und Hetze im Netz. Nach einem Jahr ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Wie viele Täter konnten ermittelt, angeklagt und verurteilt werden? Gegen wen richten sich die Hass-Posts? Die Hate-Speech-Bilanz 2020 der bayerischen Justiz gibt Auskunft zu den bayernweiten Fallzahlen aus dem Bereich der Hasskriminalität im Internet.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stellt am

Freitag, den 5. Februar 2021, um 9.30 Uhr,
im Justizpalast am Stachus, 1. Stock / Saal 134,
Prielmayerstr. 7, 80335 München,

gemeinsam mit dem Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle und dem Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, die Hate-Speech-Bilanz für das Jahr 2020 vor.

Der Hate-Speech-Beauftragte wird anhand konkreter Fallbeispiele aus dem ersten Jahr seiner Tätigkeit berichten.

Die Medien sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.
Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos
und zu Interviews bestehen.

Einlass kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen NUR nach Anmeldung per E-Mail erfolgen. Auf die Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wird geachtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für den Zutritt zur Pressekonferenz zwingend erforderlich.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de) anzumelden.

Die Pressekonferenz wird auch als Live-Stream am 5. Februar 2020 ab 9.30 Uhr übertragen. Der Link ist abrufbar unter
https://youtu.be/asyQ8bUGg3s.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?