Amtsgericht Neu-Ulm
24.06.2021

"Missbrauchsanleitungen" stehen künftig unter Strafe / Wichtige Regelung für "Keuschheitsproben" zugelassen / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Unsere Strafverfolger müssen im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie effektiv ermitteln können"

Der Bundestag beschließt heute Nacht, sogenannte "Missbrauchsanleitungen" unter Strafe zu stellen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen. Wer sich im Darknet Informationen einholt, wie sexueller Missbrauch von Kindern unauffällig vorbereitet, vollzogen und verdeckt werden kann, gehört mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft. Bei Besitz oder dem Herunterladen solcher Anleitungen drohen künftig bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe."
 

Bayern setzt sich seit Jahren in Berlin mit Nachdruck für angemessene Sanktionsmöglichkeiten und effektive Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolger im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie ein. So geht beispielsweise die gesetzliche Zulassung von "Keuschheitsproben" auf eine bayerische Initiative zurück. Verdeckte Ermittler dürfen sich seit Januar 2020 mit computergenerierten Bildern Zutritt zu kinderpornografischen Foren verschaffen. Diese Bilder werden häufig als eine Art "Eintrittskarte" verlangt.

Pädophile könnten künftig auch "Missbrauchsanleitungen" als Test verlangen. Deshalb wurde das Gesetz um eine eng begrenzte Keuschheitsprobenregelung ergänzt. Minister Eisenreich: "Unsere Strafverfolger müssen effektiv ermitteln können."

Die bayerische Justiz hat ihre schlagkräftigen Ermittlungsstrukturen weiter verstärkt und dazu im vergangenen Jahr das "Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet – kurz ZKI" gegründet. Es ist unter dem Dach der 2015 gegründeten "Zentralstelle Cybercrime Bayern" (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelt. Bei jeder der 22 Staatsanwaltschaften im Freistaat gibt es einen Ansprechpartner für Internetkriminalität, der die Ermittlungen vor Ort gemeinsam mit weiteren Spezialstaatsanwälten koordiniert. Dieser kann besonders komplexe und technisch schwierige Fälle an das ZKI weiterleiten.

Der Minister: "Der Staat muss alles dafür tun, um die Schwächsten zu schützen. Bayern setzt sich deshalb dafür ein, dass Ermittlerinnen und Ermittler im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie nicht ausgebremst werden."

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