Amtsgericht Neu-Ulm
25.11.2022

Bundesratsinitiative aus Bayern / Kein Ausbremsen von Ermittlern im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern / Justizminister Eisenreich: "Der Europäische Gerichtshof hat Spielräume für die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen zugelassen. Diese müssen zum Schutz der Kinder zeitnah genutzt werden."

Der Schutz der Kinder vor schweren Verbrechen ist ein zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Ermittlerinnen und Ermittler dürfen im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern nicht unnötig ausgebremst werden. Bayern bringt heute (25. November) eine Initiative für eine rasche Wiederbelebung der zeitlich befristeten verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen in den Bundesrat ein. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Ohne die Speicherung von IP-Adressen fehlt unseren Ermittlerinnen und Ermittlern die teilweise einzige Möglichkeit, Täter zu identifizieren. Verkehrsdatenspeicherung kann Taten aufklären und gegebenenfalls sogar noch laufenden Missbrauch stoppen. Hinter jeder Tat steht das unfassbare Leid eines Kindes."

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 20. September 2022 begrenzte Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung insbesondere von IP-Adressen zugelassen. Eisenreich: "Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Spielräume zeitnah zu nutzen. Es ist völlig unverständlich, dass Strafverfolger beispielsweise Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine IP-Adressen mehr gespeichert sind. Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern sind IP-Adressen in manchen Fällen die wichtigste oder sogar die einzige Spur."

Das seitens des Bundesjustizministers favorisierte Verfahren "Quick Freeze" ist für Eisenreich nicht die Lösung: "Quick Freeze als echte Alternative darzustellen, ist entweder bewusste Augenwischerei oder Unkenntnis. Das Modell ist auch in anderen europäischen Ländern nicht erfolgreich. Wo nichts ist an Daten, lässt sich auch nichts einfrieren. Ich empfehle dem Bundesjustizminister dringend einen Besuch bei unseren Ermittlerinnen und Ermittlern und einen Blick in die Praxis."

Bayern will weder den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat. Eisenreich: "Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler aber zeitlich befristeten Zugriff auf die IP-Adressen. Deshalb fordern wir den Bundesjustizminister auf, die vom EuGH gelassenen Spielräume zeitnah zu nutzen. Da der Handel mit Kinderpornografie nicht vor Ländergrenzen Halt macht, sollte die Bundesregierung auch auf eine möglichst umfassende europäische Regelung hinwirken. Schlupflöcher für die Täter darf es nicht geben."

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