Amtsgericht Neu-Ulm
30.03.2022

Bayern erstes Bundesland, in dem über das Bürgerkonto online Klage eingereicht werden kann / Neuer digitaler Übermittlungsweg zu Bayerns Gerichten und Staatsanwaltschaften / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Die Justiz ist für die Menschen da. Deshalb wollen wir den Zugang zu unseren Gerichten so einfach wie möglich gestalten."

Papier, Postgänge und Portokosten: Wer an Bayerns Gerichten Klage einreichen will, kann sich all das sparen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Unser Motto in Bayern: Die Justiz ist für die Menschen da. Deshalb wollen wir den Zugang zu unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften so einfach wie möglich gestalten. Seit Anfang Februar können alle Bürgerinnen und Bürger beispielsweise Klagen bei den Gerichten oder Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften online einreichen – per Smartphone oder Rechner. Das spart Zeit und Geld."

Gemeinsam mit der Präsidentin des Amtsgerichts München, Beate Ehrt, stellt der Minister das Verfahren heute (30. März) beim größten bayerischen Amtsgericht in München vor.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die bayerische Justiz geht darüber hinaus und schafft als erstes Bundesland einen elektronischen Zugang zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften über das Bürgerkonto.
Eisenreich: "Wir treiben die Digitalisierung voran. Der neue Online-Zugang für Bürgerinnen und Bürger ist ein weiterer wichtiger Schritt."

Anwälte können bereits seit 2018 über ein spezielles Postfach sämtliche Schriftsätze digital bei Gerichten einreichen. Seit Jahresbeginn sind sie dazu verpflichtet.

Wie funktioniert der Online-Zugang für alle?

  • Auf den Internetseiten der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie im BayernPortal gibt es einen Link zum "Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente". In der BayernApp ist das Formular über den Link "Elektronischer Rechtsverkehr" auf den Seiten der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften zu erreichen.

  • Die Anmeldung erfolgt über die BayernID (erhältlich unter bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1). Für die Anmeldung reicht ein Personalausweis, der die elektronische Übermittlung der Ausweisdaten unterstützt (eID).

  • Bürgerinnen und Bürger können in dem Formular elektronische Dokumente im PDF-Format hochladen und an die Justiz senden.

  • Nach erfolgreicher Zustellung der Nachricht erhalten Bürgerinnen und Bürger eine Eingangsbestätigung in ihrem Postfach (Bürgerkonto).

Minister Eisenreich: "Die Welt wird immer digitaler. Die bayerische Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen."

Hintergrund zur Digitaloffensive der bayerischen Justiz:

  • Digitalisierung und E-Justice. Der elektronische Rechtsverkehr ist bei allen bayerischen Gerichten eingeführt. Zudem haben seit Juli 2021 alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Videokonferenzanlage. Daneben setzt die Justiz auf ein Videokonferenz-Tool, das bayernweit freigegeben wurde.

  • Einführung der E-Akte: Bis 2026 muss die elektronische Akte deutschlandweit eingeführt sein. In Bayern müssen 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der E-Akte ausgestattet werden. Bei den Landgerichten wurde die Regeleinführung in Zivilsachen letztes Jahr gestartet. Bisher setzen bereits 14 der 22 bayerischen Landgerichte und zwei der Oberlandesgerichte die E-Akte ein. Bis heute wurden bereits über 70.000 Verfahren elektronisch geführt.

  • Videoverhandlungen: Immer mehr Richterinnen und Richter setzen auf Videoverhandlungen. Eisenreich: "Seit Juli vergangenen Jahres haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Videokonferenzanlange, und sie nutzen ihn. Allein im Jahr 2021 wurden etwa 10.000 Verhandlungen digital geführt."

  • Initiative #digitale justiz: Die Bayerische Justiz entwickelt gemeinsam Ziele für ihre Gerichte und Behörden. Seit Oktober 2021 gab es deshalb Regionalkonferenzen an mehr als 20 Standorten. Eisenreich: "Unser Anspruch ist, dass die Justiz digital arbeitet und menschlich handelt."

  • Grenzüberschreitendes Verhandeln in der EU: Die Justizministerkonferenz hat auf bayerische Initiative hin den Bund aufgefordert, sich innerhalb der EU für die Schaffung einer umfassenden Rechtsgrundlage einzusetzen, damit auch über Ländergrenzen hinweg per Videokonferenz verhandelt werden kann.

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?