Amtsgericht Neu-Ulm
10.02.2023

Hinweisgeberschutzgesetz / Bayern stimmt Vorlage im Bundesrat nicht zu / Justizminister Eisenreich: "Hinweisgeber müssen bestmöglich vor Sanktionen geschützt werden. Das Gesetz schießt aber weit über das Ziel hinaus und belastet vor allem kleine und mittlere Betriebe."

Bayern hat heute (10. Februar) im Bundesrat dem von der Ampel beschlossenen neuen Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Unter anderem verpflichtet das Gesetz Unternehmen ab 50 Beschäftigten dazu, interne Meldestellen für Meldungen über im Gesetz genannte Verstöße einzurichten. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich betonte in seiner Rede: "Im Kampf gegen Betrug und Korruption sind unsere Strafverfolger auf Meldungen von Insidern angewiesen. Hinweisgeber müssen deshalb bestmöglich vor Sanktionen oder gar Kündigungen geschützt werden. Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung schießt aber weit über das Ziel hinaus. Es belastet vor allem kleine und mittlere Betriebe. Die Vorlage führt zu übermäßiger Bürokratie und zusätzlichen Kosten in wirtschaftlich ohnehin angespannten Zeiten."

Die Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie in Deutschland erfolgt verspätet. Die Umsetzungsfrist lief am 17. Dezember 2021 ab. Eisenreich: "Ein effektiver Hinweisgeberschutz ist überfällig. Das Gesetz der Ampel geht aber über die Anforderungen aus Europa weit hinaus. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden über das vernünftige Maß hinaus unnötig belastet. Solange der Gesetzgeber nicht nachbessert, kann Bayern dem Gesetz nicht zustimmen. Wir sind bereit, konstruktiv an diesem so wichtigen Gesetz mitzuarbeiten."

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