Amtsgericht Neu-Ulm
09.03.2023

Rollentausch für Georg Eisenreich / Justizminister übernimmt Dienst in den Serviceeinheiten am Landgericht München I / Eisenreich: "Als Büromanager der Gerichte und Staatsanwaltschaften leisten Justizfachwirte und Arbeitnehmer einen unverzichtbaren Beitrag für die Arbeit der Justiz."

Nach einer erfolgreichen Station beim Justizwachtmeisterdienst des Oberlandesgerichts München trat Bayerns Justizminister Georg Eisenreich vorübergehend in den Dienst einer Serviceeinheit des Landgerichts München I. Seine Aufgaben: beispielsweise eingehende Klagen bearbeiten, E Akten anlegen, Hochleistungsscanner aktivieren. Eisenreich: "Die Arbeit in einer Serviceeinheit ist sehr verantwortungsvoll und abwechslungsreich. Die Justizfachwirtinnen und -fachwirte sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die ersten Ansprechpartner der Justiz, also die Gesichter der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Arbeit der Justiz. Ohne ihren Einsatz könnten die Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre wichtigen Aufgaben nicht erfüllen." Ihr Aufgabengebiet ist sehr vielfältig: Sie bearbeiten u. a. elektronische Gerichtsakten, führen in Gerichtsverhandlungen Protokoll, fertigen Haftbefehle oder Urteile aus, berechnen Gerichtskosten, erteilen Auskünfte, nehmen Anträge entgegen oder laden Zeugen vor.

Besonders interessierte sich Eisenreich für die sogenannte "Ela" – die Einlaufstelle für neue Klagen über das neue elektronische Anwaltspostfach. Der Minister: "Die Welt wird immer digitaler. Deshalb treiben wir die Digitaloffensive weiter voran. Der elektronische Rechtsverkehr ist bei allen Gerichten in Bayern eröffnet. Schon seit 2022 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, sämtliche Schriftsätze digital bei den Gerichten einzureichen. Bayern ist zudem das erste Bundesland, in dem über das Bürgerkonto online Klage eingereicht werden kann."

Eisenreich bedankte sich bei Landgerichtspräsidentin Dr. Beatrix Schobel für den Einblick in die Arbeit: "Ich möchte den 6.200 Kolleginnen und Kollegen in den Serviceeinheiten der bayerischen Justiz für ihre wertvolle Tätigkeit danken."

Hintergrund:

Die Justizfachwirt-Anwärterinnen und -Anwärter absolvieren im Rahmen ihrer Ausbildung eine insgesamt zweijährige Anwärterzeit. Hierzu gehören u. a. drei fachtheoretische Lehrgänge an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz sowie Praxisstationen am Amtsgericht, Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft. Es gibt viele Einsatzmöglichkeiten und gute Aufstiegschancen für Justizfachwirtinnen und -fachwirte. Insbesondere ist die Weiterbildung zum Rechtspfleger oder zum Gerichtsvollzieher möglich. Für die Einstellung in den Justizfachwirtedienst sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg zuständig. Das Auswahlverfahren für die Einstellung wird alljährlich im Juli für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres von der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses durchgeführt. Informationen über das Auswahlverfahren und die Online-Anmeldung können bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses abgerufen werden (www.lpa.bayern.de).

Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwartet eine abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und sichere Tätigkeit bei der Bayerischen Justiz mit attraktiven Fortbildungsmöglichkeiten. Voraussetzung für die Tätigkeit im Justizdienst sind gute Kenntnisse in der Texterfassung sowie die Bereitschaft, in einem Team zu arbeiten, Verantwortung zu übernehmen, sich fortzubilden und mit moderner Bürotechnik umzugehen. Für die Einstellung in den Justizdienst als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind die Behördenleiterinnen und Behördenleiter der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig.

Die Anschriften der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/ zu finden.

Weitere Informationen über die Berufsfelder gibt es unter

https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/justizfachwirte/
https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/arbeitnehmer/
https://www.mach-gerechtigkeit.de/.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?