Amtsgericht Neu-Ulm
13.06.2025

Weniger zeitraubendes Scannen in Gerichten und Notariaten / Bundesjustizministerium greift Länder-Initiative auf und veröffentlicht Gesetzentwurf zum elektronischen Erstellen öffentlicher Urkunden / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift."

Das Bundesjustizministerium hat heute (13.06.2025) den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden. Bayern hat mehrere rechtspolitische Initiativen über den Bundesrat und die Justizministerkonferenz eingebracht. Die Menschen erwarten zu Recht eine moderne, schnelle und bürgernahe Justiz. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen und Tempo machen. Neben weiteren Investitionen in die Infrastruktur brauchen wir die Reform der Prozessordnungen und unterstützende KI-Lösungen, um die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen zu erreichen. Die auf meine Initiative eingesetzte Reformkommission Zivilprozess der Zukunft hat hierzu bereits Empfehlungen für den Zivilprozess der Zukunft vorgelegt."

Der Minister: "Bislang bedürfen öffentliche Urkunden von Gerichten und Notariaten einer händischen Unterschrift auf Papier. Aktuell arbeiten alle bayerischen Gerichte in Zivil-, Familien-, Immobiliarvollstreckungs-, Betreuungs- und Nachlasssachen bereits vollständig mit der elektronischen Akte. Hier kommt es häufig zu Medienbrüchen: Digital erstellte aber auf Papier unterschriebene Urkunden müssen vor der Weiterbearbeitung umständlich eingescannt werden. Das ist nicht mehr zeitgemäß, verzögert die Verfahren und bindet Kapazitäten der Justiz."

Bayern hatte sich gemeinsam mit anderen Ländern nachdrücklich für eine Modernisierung des Beurkundungsrechts eingesetzt. Eisenreich: "Baden-Württemberg, Bayern und weitere Länder haben sich dafür eingesetzt, die elektronischen Möglichkeiten für Gerichte und Notariate auszuweiten." Künftig kann die Unterschrift bei Beurkundungen mit elektronischen Hilfsmitteln erfolgen – auf einem Unterschriftenpad oder per Touchscreen. Die so geschaffene Urkunde kann unmittelbar digital weiterbearbeitet werden.

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