Neues Online-Klageverfahren bei den Amtsgerichten / Nürnberg und Erding gehören zu bundesweit 18 Pilot-Standorten
Ärger um einen ausgefallenen Flug? Wer einen Geldbetrag unter 10.000 Euro vor dem Amtsgericht einklagen will, kann das ab morgen (16. April) an zwei Gerichten in Bayern in vielen Fluggastrechtefällen vollständig elektronisch erledigen. Nach und nach wird das Online-Verfahren auf weitere Streitgegenstände erweitert. Der Bund hat mit dem Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Gerichtsverfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Das Projekt soll bundesweit an 18 Pilotgerichten unter realen Bedingungen getestet werden. Bayern beteiligt sich mit dem Amtsgericht Nürnberg und dem Amtsgericht Erding (ausschließlich im Bereich der Fluggastrechte). Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Ich freue mich sehr, dass der Bund die Zivilprozessordnung für diesen Testlauf modernisiert hat. Menschen wünschen sich auch bei Rechtsstreitigkeiten bequeme, einfache und kostengünstige Lösungen. Das Online-Verfahren spart Zeit und Geld. Damit erleichtern wir den Zugang zum Recht und stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat. Zugleich entlasten wir auch unsere Gerichte." Laut Gesetzentwurf schätzt die Bundesregierung, dass das Online-Verfahren den Bürgerinnen und Bürgern bundesweit aufgrund der digitalen Kommunikation und der Wegezeiten rund 98.000 Stunden im Jahr erspart und den Gerichten 8.300 Arbeitsstunden.
Im Regelfall sollen die Verfahren komplett elektronisch verlaufen, allein über die Verwendung digitaler Eingabesysteme und das Einreichen elektronischer Dokumente, ohne dass eine Verhandlung stattfindet. Falls das nicht möglich ist, ist eine Videoverhandlung vorgesehen. Falls auch diese Option ausscheidet, eine Verhandlung vor Ort im Gericht. Die Pilotgerichte bieten damit vollständig digitale Verfahren an – von der Einleitung mittels digitaler Eingabesysteme bis hin zur Entscheidung.
Das neue Online-Klageverfahren an den Pilotgerichten ist zeitlich begrenzt und nicht verpflichtend. Das Projekt ist auf zehn Jahre angelegt und soll nach zwei, vier und acht Jahren evaluiert werden.
Die Einleitung eines Online-Verfahrens ist unter service.justiz.de möglich.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
Weitere Infos finden Sie hier
… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?