Amtsgericht Neu-Ulm
05.05.2026

906 neue Ermittlungsverfahren und 203 Verurteilungen wegen antisemitischer Straftaten im Jahr 2025 in Bayern / Entschlossener Einsatz der bayerischen Justiz / Justizminister Eisenreich: "Jeder Fall ist einer zu viel. Der Rechtsstaat muss Judenhass erkennen, benennen und bekämpfen."

Bayerns Staatsanwaltschaften gehen entschlossen gegen antisemitisch motivierte Straftaten vor: Zwischen 2021 und 2025 haben sie insgesamt 4.098 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet und 942 gerichtliche Verurteilungen erreicht. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Deutschland und die Welt erleben seit dem 7. Oktober 2023 die schlimmste Welle von Antisemitismus seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Der Rechtsstaat muss Judenhass erkennen, benennen und bekämpfen. Allein im vergangenen Jahr gab es bayernweit 906 neu eingeleitete Ermittlungsverfahren und 203 Verurteilungen."

In 423 Fällen leiteten die bayerischen Staatsanwaltschaften im Jahr 2025 wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung (§§ 130/131 Strafgesetzbuch) neue Ermittlungsverfahren ein, in 256 Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB). Es gab 15 neue Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung sowie 84 neue Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungsstraftaten. Eisenreich: "Jeder Fall ist einer zu viel. Deshalb ist der Kampf gegen Antisemitismus eine Daueraufgabe, der wir uns in der bayerischen Justiz Tag für Tag stellen."

Ende des Jahres 2021 wurden bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Ansprechpartner Antisemitismus etabliert. Im Oktober 2021 hat Justizminister Eisenreich einen Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz ernannt. Oberstaatsanwalt stV Andreas Franck übernimmt Verfahren von herausgehobener Bedeutung. Er ist bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt und kann bayernweit eigene Ermittlungsverfahren führen.

Polizei und Staatsanwaltschaften schreiten bei jedem Anfangsverdacht von Straftaten wie Volksverhetzung oder Billigung von Straftaten ein. Wer die Parole "From the river to the sea" verwendet, muss nach Auffassung der bayerischen Staatsanwaltschaften mit Ermittlungen rechnen. Das Verbreiten bzw. öffentliche Verwenden dieser Parole etwa über soziale Medien wie Facebook oder TikTok begründet einen Anfangsverdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Zwischen dem 7. Oktober 2023 bis Ende 2025 wurden bayernweit insgesamt 479 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Terror-Angriff der Hamas eingeleitet.

Auch die Verwendung des auf der Spitze stehenden roten Dreiecks kann nach Auffassung des Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz und der drei Antisemitismusbeauftragten bei den drei Generalstaatsanwaltschaften einen Anfangsverdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen begründen. Es wird vom Bundesinnenministerium als Symbol der Hamas zugeordnet.

Justizminister Eisenreich: "Ich danke dem Zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz und den 22 bayerischen Staatsanwaltschaften für ihren engagierten Einsatz im Kampf gegen Antisemitismus. Jüdinnen und Juden möchte ich ermutigen: Zeigen Sie antisemitische Straftaten an. In Bayern stehen die Justiz und Sicherheitsbehörden dafür ein, dass sich Jüdinnen und Juden sicher fühlen können."

Hinweis: Heute veröffentlicht RIAS Bayern (Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern) den Jahresbericht Antisemitische Vorfälle in Bayern 2025.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?