Amtsgericht Neu-Ulm
27.05.2026

Reform des Unternehmenssanktionenrechts / Runder Tisch "Compliance und Internal Investigations" tagt auf Einladung von Justizminister Eisenreich / Gemeinsame Eckpunkte für eine Reform des Unternehmenssanktionenrechts / Eisenreich: "Ich begrüße den Gesetzentwurf der Bundesregierung, sehe aber noch Nachbesserungsbedarf."

Auf Einladung des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich sind Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Anwaltschaft und Justiz zu einem Runden Tisch zum Thema "Compliance und Internal Investigations" zusammengekommen. Dort wurden Vorschläge für eine Reform des geltenden Unternehmenssanktionenrechts diskutiert. Minister Eisenreich: "Es ist uns gelungen, gemeinsame Eckpunkte für eine Reform des Unternehmenssanktionenrechts, insbesondere in den Bereichen ‘Compliance-Bemühungen von Unternehmen‘ und ‘Internal Investigations‘ zu entwickeln. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem modernen Unternehmenssanktionenrechts." Der Runde Tisch brachte Vertreter der Anwaltschaft, des Bundesgerichtshofs, der Wissenschaft, der Staatsanwaltschaften und der Verbände sowie Compliance-Experten großer Unternehmen zusammen.

Dr. Klaus Moosmayer, Aufsichtsratsmitglied DAX40, Co-Vorsitzender des Zukunftsrates für gute Unternehmensführung beim Weltwirtschaftsforum: "Der Runde Tisch hat unter Leitung des Justizministers einen Vorschlag vorgelegt, der in hohem Maße praxisorientiert ist und nach der jahrzehntelangen Diskussion um eine Reform des Unternehmenssanktionenrechts endlich Rechtssicherheit für rechtstreue Unternehmen schafft."

Dr. Christoph Klahold, Sprecher des Vorstandes des Deutschen Instituts für Compliance: "Mit dem Vorschlag schaffen wir in Deutschland ein modernes Unternehmenssanktionenrecht. Klar definierte Leitplanken für gute Compliance setzen die richtigen Anreize und schaffen ein notwendiges Gegengewicht angesichts zunehmender Regelungsdichte und -komplexität."

Florian Horn, Mitglied der Hauptgeschäftsführung und Bereichsleiter Zentrale Aufgaben, Recht der IHK für München und Oberbayern: "Die Initiative des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zur Reform des bestehenden Unternehmenssanktionenrechts schafft mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und wird von der IHK München ausdrücklich begrüßt. Die neu definierten Anreize für den Einsatz eines bedarfsgerechten Compliance-Management-Systems greifen die ohnehin bestehenden Anforderungen an ein wirksames Risikomanagement in den Unternehmen auf und honorieren diese durch eine bußgeldmindernde Berücksichtigung. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Runde Tisch von Strafverfolgungsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Wirtschaft und Wissenschaft ein Erfolgsmodell darstellt, um ausgewogene und praxistaugliche Gesetze aus einem Guss zu gestalten."

Dr. Martin Petrasch, Leiter der Fachgruppe Compliance beim Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen: "Der von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich eingesetzte Runde Tisch sendet mit seinen Vorschlägen starke Signale für eine moderne Unternehmens-Compliance. Erstmals werden gezielt Anreize für eine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden gesetzt. Dies schafft gegenseitiges Vertrauen und fördert die Compliance-Kultur in den Unternehmen."

Prof. Dr. Christoph Knauer, Vorsitzender des Ausschusses für Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer: "Als Unternehmensverteidiger begrüße ich die Initiative und die in konstruktiver Diskussion erarbeiteten Ergebnisse des Runden Tisches: Von interner Aufklärung und Kooperation des Unternehmens profitieren am Ende sowohl die Ermittlungsbehörden als auch das Unternehmen. Dafür muss es einen belastbaren, bundesweit einheitlichen rechtlichen Anreiz geben. Internal Investigations kosten viel Geld, Unternehmensressourcen und Managementaufmerksamkeit — deshalb müssen sie als im Unternehmensinteresse liegend gegenüber Organen der Unternehmen überzeugend begründbar sein. Das ermöglichen die erarbeiteten klaren gesetzlichen Verankerungen: Ernsthafte Kooperation, professionelle interne Untersuchungen und wirksame Compliance sollen bei der Verbandsgeldbuße spürbar bußgeldmindernd berücksichtigt werden."

Die gemeinsam erarbeiteten Vorschläge für eine Reform des Unternehmenssanktionenrechts hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz nun in das laufende Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung eingebracht. Die Bundesregierung nimmt insoweit die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Anlass, in § 30 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) allgemeine Vorgaben für die Bemessung der Verbandsgeldbuße, u.a. auch zur Auswirkung von Compliance-Maßnahmen, einzuführen. Verbandsgeldbußen können gegen Unternehmen verhängt werden, wenn deren Leitungspersonen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen haben und hierdurch die Pflichten des Unternehmens verletzt oder das Unternehmen rechtswidrig bereichert wurde. Sie dienen vor allem dazu, mangelnde Kontrollmaßnahmen von Unternehmen zu sanktionieren und unrechtmäßig erwirtschaftete Gewinne abzuschöpfen.

Justizminister Eisenreich: "Die Einführung allgemeiner Vorgaben für die Bemessung der Verbandsgeldbuße und die Auswirkung von Compliance-Maßnahmen durch den Bund ist grundsätzlich zu begrüßen. Die geplante Regelung wird den Bedürfnissen an rechtssicheren Leitplanken für die Sanktionierung von Unternehmen aber nicht ausreichend gerecht. Ich sehe Nachbesserungsbedarf, da der Gesetzentwurf insbesondere zu schwache Anreize sowohl für geeignete Compliance-Maßnahmen als auch für eine Kooperation mit den Verfolgungsbehörden enthält."

Das geltende Unternehmenssanktionenrecht hat sich grundsätzlich bewährt. Es stellt ein funktionierendes und gleichzeitig flexibles Instrumentarium zur Ahndung von Regelverstößen dar. Gleichzeitig hat sich aber auch gezeigt, dass der Regelungsrahmen des Unternehmenssanktionenrechts modernisierungsbedürftig ist. Verstärkte Compliance-Maßnahmen der Unternehmen und die Durchführung unternehmensinterner Ermittlungen mit einer häufig sich daran anschließenden Kooperation mit den Verfolgungsbehörden, werden durch das Gesetz bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Bereits eine moderate Weiterentwicklung des Unternehmenssanktionenrechts kann zu einer spürbaren Verbesserung führen und gleichzeitig eine effektive Strafverfolgung gewährleisten. Dabei geht es darum, Leitplanken und Anreize für entsprechende Bemühungen zu schaffen, dadurch die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen und deren Zusammenarbeit mit den Verfolgungsbehörden zu fördern. Es liegt auch im Interesse des Staates, Unternehmen bei der Stärkung von Compliance-Maßnahmen und damit bei rechtskonformem Verhalten zu unterstützen sowie durch eine angemessene und vorhersehbare staatliche Reaktion weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Unternehmen zu verhindern.

Die Teilnehmer des Runden Tisches haben sich dementsprechend insbesondere auf folgende Eckpunkte verständigt:

  • Übersichtliches Regelwerk für Compliance-Maßnahmen in § 130 OWiG: In § 130 OWiG sollen Grundelemente für geeignete Compliance-Maßnahmen festgelegt werden. Hierdurch sollen grundlegende Anforderungen für eine ordnungsgemäße Aufsicht und Organisation klar geregelt und zugleich Anreize für die Einrichtung und Fortentwicklung von Compliance-Systemen geschaffen werden.

  • Bußgeldmindernde Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen: In § 30 OWiG sollen klare Vorgaben für die bußgeldmindernde Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen aufgenommen werden. Die vorgeschlagene Änderung dient dazu, die Vornahme geeigneter Maßnahmen zur Compliance besonders in den Blick von Sanktions- und Unternehmenspraxis zu rücken und zugleich den sanktionsmildernden Einfluss auf die Sanktionsentscheidung zu betonen.

  • Förderung der Zusammenarbeit mit den Verfolgungsbehörden: In Verfahren nach § 30 OWiG sollen Maßnahmen des betroffenen Unternehmens zur Aufklärung und Zusammenarbeit mit der Verfolgungsbehörde noch stärker gefördert und weitergehende Anreize hierzu geboten werden. Es wird ein zweistufiges, flexibles System vorgeschlagen, in dem sich eine ernsthafte Kooperation mit der Verfolgungsbehörde, eigene Aufklärungsbemühungen und das Herbeiführen des Aufklärungserfolgs für das Unternehmen bußgeldmindernd auswirken.

Justizminister Eisenreich: "Ich möchte mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Runden Tischs für die äußerst konstruktive Mitarbeit und engagierte Diskussion bedanken."

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